Baustelle Barrierefreiheit Mobilität Mobilitätsservice

Gutachten über Fahrgastrechte: Baustelle Barrierefreiheit

Pressemitteilung Nr. 11/2020

Beauftragter der

Bundesregierung für die

Belange von Menschen mit Behinderungen

Berlin, 28. Juli 2020

 

Gutachten über Fahrgastrechte: Baustelle Barrierefreiheit

Ein Kritikpunkt: Bahn muss Mobilitätsservice besser ausstatten

 

Heute hat die Schlichtungsstelle BGG – angesiedelt beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung – ein Gutachten des Rechtsanwalts Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte Hamburg) veröffentlicht, dass sich mit der Barrierefreiheit bei der Deutschen Bahn – aber auch bei privaten Eisenbahnunternehmen – auseinandersetzt.

 

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, sagt dazu: „Dieses Gutachten ist im wahrsten Sinne des Wortes ‚bahnbrechend‘. Es zeigt mehr als deutlich, dass insbesondere das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem nachgeordneten Eisenbahn-Bundesamt in puncto Barrierefreiheit in der Pflicht steht und Versäumnisse aufzuholen hat“, so der Beauftragte. „Eine Baustelle ist zum Beispiel der Mobilitätsservice für barrierefreies Reisen, der deutlich besser ausgestattet werden muss. Bislang ist eine Bahnreise im Fernverkehr für Menschen im Rollstuhl nur nach Voranmeldung und in einem bestimmten Zeitfenster möglich – was oftmals wie ein Glücksspiel ist, fernab jeglicher Lebensrealität und damit faktisch eine Beschränkung der Reisefreiheit bedeutet.“ Menschen mit Behinderungen hätten jedoch ein Recht darauf, als gleichberechtigte Fahrgäste behandelt zu werden, so Dusel weiter. „Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – egal ob jemand zur Arbeit kommen muss oder Urlaub machen will. Hier muss so schnell wie möglich gehandelt werden und nicht erst in einigen Jahren.“ Nach Ansicht des Beauftragten darf es beim Ausbau der Barrierefreiheit nicht mehr zu „Verzögerungen im Betriebsablauf“ kommen.

 

Menschen mit Behinderungen, ob mit motorischen Einschränkungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen, müssen im Bahnreiseverkehr nicht selten massive Einschränkungen hinnehmen: So ist der Mobilitätsservice nur zu bestimmten Uhrzeiten und nach Voranmeldung im Einsatz, es fehlen Blindenleitsysteme, Lautsprecherdurchsagen oder visuelle Informationen für gehörlose Menschen. Auch Informationen in Leichter Sprache gibt es faktisch keine.

 

Das Gutachten beschreibt die Versäumnisse der letzten Jahre und arbeitet die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, insbesondere aus Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 2 und 4 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), §§ 1 Absatz 3 und 7 Absatz 1 und 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), § 8 Absatz 5 BGG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie der Artikel 21 bis 24 der Verordnung (EG) 1371/2007 klar heraus: Der Bund – als Eigentümer der Deutschen Bahn AG – muss danach in noch stärkerem Umfang dafür sorgen, dass gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde muss seiner Kontrollfunktion – auch in Bezug auf Barrierefreiheit bei privaten Eisenbahn-Anbietern – noch stärker nachkommen. Ein wichtiger Punkt ist außerdem, dass Menschen mit Behinderungen viel stärker und verbindlicher als bisher an der Entwicklung von Programmen zur Barrierefreiheit beteiligt sein müssen.

 

Das komplette Gutachten „EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr“, verfasst vom Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg), finden Sie hier (Direktlink):

https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/SchlichtungsstelleBGG/Tolmein-Gutachten.pdf;jsessionid=A8EB95BD30B7AE0F927C8F4C9C9FDB0A.1_cid355?__blob=publicationFile&v=4

 

Eine Zusammenfassung ist beigefügt.

 

Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache und Gebärdensprache finden Sie hier:

https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/Gutachten/Gutachten_node.html

 

 

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG), angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

 

Kontakt

Regine Laroche, Pressesprecherin des Beauftragten

Telefon:  +49 (0)30 18 527 – 1797

 

EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr

Der Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg hat für die Schlichtungsstelle ein Gutachten zum Thema “EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr” gefertigt.

Zu dem Gutachten, ergänzt um ein Grußwort des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, geht es hier:

Gutachten von den Rechten von den Fahrgästen inklusive Grußwort von dem Behinderten-Beauftragten der Bundes-Regierung, Jürgen Dusel (PDF/603KB)

Readspeaker Icon Dokument vorlesen

Zusammenfassungen des Gutachtens und das Grußwort von Jürgen Dusel finden Sie hier in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache:

Zusammen-Fassung von dem Gutachten von Dr. Oliver Tolmein in Leichter Sprache (PDF/3MB)

Readspeaker Icon Dokument vorlesen

Grußwort von dem Behinderten-Beauftragten der Bundes-Regierung, Jürgen Dusel, zu dem Gutachten von den Rechten von den Fahr-Gästen in Leichter Sprache (PDF/1MB)

Readspeaker Icon Dokument vorlesen

Gutachten zu den Rechten von den Fahrgästen bei der Bahn in Deutscher Gebärdensprache

Einen Kommentar schreiben