Bezahlkarte

2024-04-15_Kobi_ Bezahlkarte darf auf Freiheit, Gleichheit und Teilhabe nicht verletzen

2024-04-15_Kobi_Bezahlkarte darf auf Freiheit, Gleichheit und Teilhabe nicht verletzen

Bezahlkarte darf auf Freiheit, Gleichheit und Teilhabe nicht verletzen

Veröffentlicht am 15.04.2024 10:29 von Hartmut Smikac

STUTTGART (kobinet) Der Deutschen Bundestag hat die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Sie soll den Verwaltungsaufwand für die bisherigen Bargeldauszahlungen an Geflüchtete verringern, Überweisungen ins Herkunftsland verhindern und auch Schlepperkriminalität bekämpfen. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist Ländersache. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert vom Land und den Kommunen eine Einführung nochmals zu überdenken, um Diffamierungen und Diskriminierungen von Geflüchteten vorzubeugen. Im Fall einer Umsetzung dürfe das Grundrecht auf Freiheit, Gleichheit und Teilhabe nicht verletzt werden.

Besorgt zeigt sich dieser Sozialverband über anhaltende Diskussionen, eine Bezahlkarte auch für andere Sozialleistungen einzuführen und damit Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger unter Generalverdacht zu stellen.

„Es gibt keine Studie die belegt, dass Asylbewerber*innen ihre Bargeldauszahlungen in ihr Heimatland systematisch überweisen. Auch die Theorie von Sozialleistungen als sogenannter Pull-Faktor gilt als nicht mehr aktuell. Wenn die Bezahlkarte in Baden-Württemberg eingeführt wird, gilt es die demokratischen Grundrechte zu berücksichtigen. Sie muss daher sozialverträglich sein, Bargeld zur Verfügung stellen und darf keine Einschränkungen in der Nutzung beinhalten. Es ist wichtig, dass Land und Kommunen auf eine sinnvolle Umsetzung achten, die negative Folgen für die Integration und Teilhabe von geflüchteten Menschen vermeidet sowie praktikabel und effizient ist. Ein Basiskonto wäre die bessere Lösung und diskriminierungsfrei“, erklärt Uta-Micaela Dürig,

Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg:

„Die Bezahlkarte darf nicht als Abschreckungs- und Kontrollinstrument für Geflüchtete eingesetzt werden. Denn dies verhindert eine erfolgreiche Integration“, so Dürig.

Quelle: https://kobinet-nachrichten.org/2024/04/15/bezahlkarte-darf-auf-freiheit-gleichheit-und-teilhabe-nicht-verletzen/?sgoruz6

 

Weitere Infos:

Bezahlkarte Flyer_VS_8547
Bezahlkarte Flyer_RS_8542