Barrierefrei EU Europäisches Barrierefreiheitsgesetz Inklusion UN-BRK-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Inklusion – Koste es, was es wolle!

Inklusion – Koste es, was es wolle!

Veröffentlicht am  von Roland Frickenhaus, Dresden

Roland Frickenhaus
Roland Frickenhaus
Bild: Roland Frickenhaus

Manchmal helfen Bilder, um Zusammenhänge und Sachverhalte zu verdeutlichen: Man stelle sich also unsere Gesellschaft wie einen Reisebus vor. Es geht an den Gardasee. Als nun die ersten Buchungen von Rollstuhlfahrer*innen eingehen, beschließt der Busunternehmer, sich kurzerhand einen Anhänger anzuschaffen, der rollstuhlgerecht ist, der über eine verbesserte Lautsprecheranlage (mit Videoanlage für Gebärdensprache) und sonstige auf mögliche Nutzer*innen zugeschnittene Eigenschaften verfügt. Bei Bedarf koppelt er den Anhänger an und alles ist gut.

Mittlerweile verfügt er über eine Vielzahl solcher Anhänger, weil er festgestellt hat, dass die Bedürfnisse derjenigen, für die der Bus nichts ist, zu unterschiedlich sind. Aufgrund der  Nachfrage haben sich verschiedene Firmen auf den Bau von unterschiedlichen Anhängertypen spezialisiert. Eine regelrechte Anhängerindustrie ist über die Jahre entstanden.

Die UN-BRK ist nun keine Geste an die Anhängernutzer*innen, sondern vielmehr ein Arbeitsauftrag an die Busbauer*innen, die bestehenden Busse so umzugestalten, dass sie von allen genutzt werden können und dadurch die Anhänger (wieder…) entbehrlich werden.

Die UN-BRK kostet, weil die gesamte Busflotte umgebaut wird und nicht, weil weitere neue Anhänger angeschafft werden. Sie ist die verbindliche Auftragserteilung zum gesellschaftlichen Umbau. Das macht sie epochal und das stellt sie in eine Reihe mit anderen gesellschaftlichen Umbrüchen.

Vor zehn Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland den Segregationsausstieg beschlossen: Keine Besonderung mehr und keine Teilhabe mehr in künstlichen Parallel-Welten. Alle Bürger, egal ob mit oder ohne Handicap, sollen künftig dieselben öffentlichen Angebote und dieselbe Infrastruktur nutzen können und Menschen mit Behinderung sind überall da, wo sie wären, wenn sie keine Behinderung hätten.

Die deutsche Ratifizierung der UN-BRK ist die klare Willensbekundung unserer Regierung, die in der Konvention enthaltenen Aus- bzw. Zusagen verbindlich einzulösen und umzusetzen. Unser Staat möchte, dass das Gemeinwesen inklusiv wird. Und erst allmählich, so scheint es, fängt die Politik an, zu begreifen, dass sie ein Thema aufgerufen hat, das weit mehr ist als ein nettes kuscheliges Sozialthema für Nischendiskussionen an lauen Sommerabenden.

Die Umsetzung der UN-BRK, und hier insbesondere die Schaffung einer inklusiven Infrastruktur, ist eine parteienübergreifende und Legislaturperioden überdauernde politische Kernaufgabe. Es geht um den kompletten Ab- und Umbau der uns bekannten Teilhabebereiche und den Aufbau künftig inklusiv nutzbarer Teilhabestrukturen. Die Besonderung weicht der Inklusion.

Es geht eben nicht um die großherzig und medienwirksam vollzogene Absenkung und Anpassung eines Bordsteines irgendwo in Düsseldorf oder Aurich, sondern um die Anpassung der kompletten Infrastruktur unseres Gemeinwesens an die Möglichkeiten derjenigen Bürger*innen, die nicht gleichberechtigt teilhaben können.

Hand aufs Herz und Butter bei die Fische: Ein solches Vorhaben ist eine epochale Herausforderung. Alles andere wäre untertrieben und würde der Bedeutung der Konvention nicht gerecht. Das, was sich aus dem deutschen Beitritt an gesellschaftlichen Aufgaben ableitet, ist nicht Alltagsgeschäft, sondern erinnert an die letzte große politische Herausforderung, die Deutschland zu bewältigen hatte: Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten.

Wer wäre eigentlich seinerzeit auf die Idee gekommen, hätte den Rechenschieber aus der Schublade geholt und seine Zustimmung zur Wiedervereinigung von der Höhe der damit verbundenen Kosten abhängig gemacht? Wiedervereinigung unter Mehrkostenvorbehalt, sozusagen. Hätten wir erst einmal sparen und Geld zur Seite legen sollen, bis so viel beieinander gewesen wäre, dass wir uns die Wiedervereinigung hätten „leisten“, also „kaufen“, können? Diese Frage wirkt in Anbetracht der Bedeutung des Themas eher deplatziert. Es gibt Dinge, die entschieden werden müssen, auch wenn die Auswirkungen und Kosten dieser Entscheidungen nicht vorab seriös zu ermitteln sind.

In Fällen, in denen es um gesellschaftliche Grundsatzentscheidungen geht, sind Fragen von Ökonomie zu vernachlässigen. Die Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands hat so viel Geld gekostet, dass die exakten Kosten wohl nie zu beziffern sein werden. Was wäre, wenn dieser Umstand die Verantwortlichen seinerzeit davon abgehalten hätte, diesen Schritt zu gehen?

Auch wenn das nicht gern gehört wird: Mit der Schaffung eines inklusiv funktionierenden Gemeinwesens hat Deutschland erneut eine finanziell nicht exakt zu quantifizierende Herausforderung zu meistern. „Inklusion nach Kassenlage“ geht genauso wenig wie “Demokratie nach Kassenlage” oder „Wiedervereinigung nach Kassenlage“.

Derjenige, der denkt, dass es sich bei der UN-BRK um ein gönnerhaftes Geschenk an „die Behinderten“ handelt, das mit dem Gemeinwesen an sich nichts zu tun hat, der irrt. Es ist genau andersherum: Die UN-BRK hat primär mit dem Gemeinwesen zu tun, das durch Umgestaltung inklusiv und damit für alle nutzbar wird. Deshalb darf es keine Rolle spielen, ob wir das Geld dafür schon beisammen haben oder nicht.

Um die Kosten der Wiedervereinigung schultern zu können, wurden die Bürger steuerlich über den sogenannten “Soli” beteiligt. Und der komplette Aufbau einer gesellschaftlich inklusiven Infra- bzw. Teilhabestruktur wird auch nicht aus der Portokasse zu bezahlen sein.

Nichts ist daher naheliegender, als den “Solidaritätszuschlag” durch einen “Inklusionszuschlag” zu ersetzen. Das klingt zunächst komisch und zugegebenermaßen nicht wirklich populär, dafür ist es aber ehrlich und, wenn man will, auch realisierbar. Immerhin haben wir ja auch mal die „Praxisgebühr“ bezahlt oder zahlen brav unseren Rundfunkbeitrag.

Der Solidaritätszuschlag ist nach knapp drei Jahrzehnten in die Jahre gekommen und hat seine wesentlichen Aufgaben erfüllt. Wenn nun an seine Stelle für einige Legislaturperioden der “Inklusi” treten würde, dann wäre Geld in den öffentlichen Kassen und Deutschland könnte seinen Worten Taten folgen lassen und selbstbewusster den Staatenprüfungen entgegensehen.

Zur Verständnis: Deutschland hat die UN-BRK nicht ratifiziert, weil es damals gerade ein paar Mark übrig hatte und sich die Konvention leisten konnte, sondern weil es davon überzeugt war und ist, dass ein inklusiv gestaltetes Gemeinwesen menschlicher und lebenswerter und somit im eindeutigen Interesse aller seiner Bürger ist, egal, was das am Ende kosten wird.

Die Umsetzung der UN-BRK ist nicht aus dem laufenden Haushalt zu bezahlen. Das zu behaupten, ist unredlich und das zu tun erst recht. Da dürfen sich auch nicht diejenigen wegducken, die an der Rolle des Kritisierens staatlichen Handelns Gefallen gefunden haben und die lieber im Gutmenschkostüm als im Büßergewand daherkommen.

Und wenn man wollen wollte, dann könnte die nächste Wohlfahrtsmarke einen „Inklusionszuschlag“ enthalten, bzw. könnte eine eigene Zuschlagmarke für Inklusion herausgebracht werden. (Ältere Leser mit Westsozialisation erinnern sich vielleicht auch noch an das “Notopfer Berlin”).

Es ist an der Zeit, die weichgespülten Festreden zum zehnten Geburtstag und all das zu erwartende Konjunktiv-blabla einzutauschen und vielmehr eine Diskussion über mögliche Formen und Modelle der Finanzierung anzuschieben. Von nichts kommt nichts.

Eine Option könnte die Ablösung des „Soli“ durch den „Inklusi“ sein. Man muss nur wollen.

Einen Kommentar schreiben