Gesundheit-Krankheit

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundestag angenommen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundestag angenommen

Bildbeschreibung: Frontansicht vom Reichstag

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zum Terminservice und Versorgungsgesetz in seiner dritten Lesung angenommen. (Inhaltlich hier auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen). Die beantragte Ablehnung des Entschließungsantrag der FDP, in dem es inhaltlich um fertilitätsbewahrende Behandlung bei Krebspatienten geht (Drucksache 19/2689) wurde abgelehnt.

Die AfD hat in ihrer Drucksache 19/3393 die Aussetzung der Budgetierung für Ärzte beantragt. Die beantragte Ablehnung der Aussetzung der Budgetierung, wurde im Deutschen Bundestag angenommen.

Die FDP beantragte die ambulante ärztliche Versorgung zu verbessern, Bürokratie abbauen und die Budgetierung aufzuheben (Drucksache 19/4833). Die Beschlussempfehlung abzulehnen, wurde auch hier angenommen.

Folgende Beschlussempfehlungen der Ablehnung wurden ebenfalls angenommen:

FDP: Regionalisierung der Bedarfsplanung, Niederlassungsfreiheit als Regelfall (Drucksache 19/6417)
Die Linke: Flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie und anderen Heilmitteln sichern (Drucksache 19/4887)
Bündnis 90/Die Grünen: Bedarfsgerechte Versorgung aller Patientinnen und Patienten sicherstellen und therapeutische Berufe durch attraktive Arbeits- und Ausbildungsbedingungen aufwerten (Drucksache (19/6130)

Diese Beschlüsse werden sicherlich noch für einige Diskussionen sorgen, da viele Ansätze nicht so umgesetzt werden.

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