Zwischenbericht zum Aktionsplan der UN-Behindertenrechtskonvention
Mittlerweile liegt der Bundesregierung der Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention vor. Der Nationale Aktionsplan (NAP) definiert Aktionen, die zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erledigt wurden, offen oder in Bearbeitung sind. Der Zwischenbericht steht hier unter der Drucksache 19/5260 (PDF- Download) als Download bereit.
Ausgewertet wurden in dem Bericht 175 Maßnahmen aus NAP 2.0 und 83 Maßnahmen aus dem ersten NAP von 2011, die mittlerweile in den NAP 2.0 mit aufgenommen wurden.
Die 175 Maßnahmen wurden in 13 Handlungsfelder aufgeteilt, von denen über die Hälfte der Maßnahmen umgesetzt werden konnten (Quelle: HIB). Viele Maßnahmen sollen dabei bereits den Projektstatus verlassen und „ins tägliche Handeln“ umgesetzt sein worden. Weitere 35% der Maßnahmen sollen bereits gestartet worden sein.
In dem Bericht wird aber auch darauf verwiesen, dass eine „zeitnahe Fortschreibung des NAP“ notwendig sei. Zitat (HIB): Der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft in allen Lebensbereichen sei langwierig und bedürfe einer „leistungsstarken Steuerung, Organisation und einer wirksamen Vernetzung aller beteiligten Akteure“.
Die Handlungsfelder sind wie folgt definiert:
Arbeit und Beschäftigung
Bildung
Rehabilitation, Gesundheit und Pflege
Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft
Frauen
Ältere Menschen
Bauen und Wohnen
Mobilität
Kultur, Sport und Freizeit
Gesellschaftliche und politische Teilhabe
Persönlichkeitsrechte
Internationale Zusammenarbeit
Bewusstseinsbildung
Betrachtet man die einzelnen Handlungsfelder in dem Bericht, wird einem auffallen, dass in diesem Bericht sehr viel allgemeine Formulierungen verwendet wurden und keine konkreten Maßnahmen erkennbar, oder erst mit dem zweiten Blick ansatzweise erkennbar sind. Punkte wie bspw. die politische Teilhabe (Wahlrecht) sind zwar erwähnt, der Handlungsbedarf erkannt, aber nicht konkretisiert worden.
Gerade unter dem Punkt „Gesellschaftliche und politische Teilhabe“ fällt uns auf, dass zwar das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) Erwähnung, aber der Punkt „Gesellschaftliche Teilhabe“ eigentlich keinen Platz in dem Bericht findet. Da scheint der Verdacht nicht unbegründet, dass gerade sozialpolitisch, Menschen mit Behinderung in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle spielen, denn eigentlich sind die erwähnten Gesetze zwar für jene gut, die trotz Behinderung noch erwerbsfähig sind, aber Menschen die eben nicht mehr erwerbsfähig sind, werden in dem Bericht nicht wirklich deutlich erwähnt. Nicht ohne Grund fühlen sich erwerbsunfähige Menschen, die in der Lesart der UN-BRK genauso Menschen mit Behinderung sind, als Menschen zweiter Klasse und das obwohl das Diskriminierungsverbot eigentlich für alle Menschen gilt.
Da der gesamte Bericht nur die Handlungsfelder im ganzen behandelt, haben wir bei dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) nachgefragt und hoffen auf baldige Antwort, damit wir das Thema noch detaillierter darstellen können.
UPDATE 01.11.2018 – Wir haben von dem BMAS alle Informationen erhalten. Aufgrund der Gesamtkomplexität werden wir ab 2019 eine gesonderte Serie starten, in der wir den Maßnahmenkatalog aufarbeiten und inhaltlich darstellen werden. Die Serie starten auf unserer Webseite in einer gesonderten Kategorie, die dann exklusiv über unsere Apps, abgerufen werden kann.