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Budget für Arbeit – Mehr Geld in Rheinland-Pfalz

Budget für Arbeit – Mehr Geld in Rheinland-Pfalz

Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Mai 2017 von Christian Mayer

Bild vom Podium

Bild vom Podium                                                                  ©-Bild Sabrina Hadzijusufovic LAGS RLP

Mainz (kobinet) "Bundesteilhabegesetz konkret" lautete der Titel der gestrigen Veranstaltung, die das rheinländ-pfälzische Bündnis für ein gutes Bundesteilhabegesetz durchgeführt hat. Und es wurde nach dem Schulungsblock von Horst Frehe von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) bei der Podiumsdiskussion sogar sehr konkret, was zukünftige Fördersätze angeht. Der zuständige Referatsleiter des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums, Harald Diehl, kündigte nämlich an, dass in Rheinland-Pfalz höhere Fördersätze für das Budget für Arbeit gelten werden, als dies im Bundesteilhabegesetz festgeschrieben ist.

Hatte Horst Frehe am Vormittag bei seinem Überblick über die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes noch den Vorschlag unterbreitet, den monatlichen Betrag der Bezugsgrenze für die Höchstförderung für Budgets für Arbeit von 40 auf 60 Prozent anzuheben, kam sichtliche Freude am Nachmittag auf, als Harald Diehl genau diese Vorgehensweise für Rheinland-Pfalz verkündete. Er betonte dabei, dass Schätzungen davon ausgehen, dass bei den im Bundesteilhabegesetz festgelegten Höchstsätzen in Rheinland-Pfalz circa 25 Prozent der bereits bestehenden Budgets für Arbeit gefährdet wären. Daher habe die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler entschieden, dass Rheinland-Pfalz die Bezugsgröße statt 40 Prozent auf 60 Prozent erhöht, also 20 Prozent mehr als im Bundesteilhabegesetz geregelt. Damit dürfte es, was die Höhe der Maximalförderung angeht, keine Probleme mehr in Rheinland-Pfalz geben, wie Horst Frehe, der über diesen Vorschlag sichtlich erfreut war, bestätigte. Der ehemalige Staatsrat von Bremen versprach zudem, sich in Bremen dafür einzusetzen, dass dort auch eine solche Regelung getroffen wird. Der Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Matthias Rösch, hofft, dass andere Bundesländer nachziehen.

Um genau verstehen zu können, worum es dabei genau geht, lohnt ein Blick in das Bundesteilhabegesetz. Dort heißt es in § 61 Absatz 2: "Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches. Dauer und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles. Durch Landesrecht kann von dem Prozentsatz der Bezugsgröße nach Satz 2 zweiter Halbsatz nach oben abgewichen werden." Bei dieser Formulierung dürften die meisten Arbeitgeber schon mit den Ohren schlackern, denn was ist genau die monatliche Bezugsgrenze nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches? Dort heißt es: "Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag." Jetzt alles klar? Natürlich nicht, denn jetzt müsste ein potentieller Arbeitgeber für einen Menschen, der ein Budget für Arbeit das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherungweiter suchen. Wenn man dieses gefunden hat, dann sind dies 36.267 Euro für das Jahr 2016. Und jetzt müsste der potentielle Arbeitgeber dies auf den Monat umrechnen, so dass 3.022,25 Euro als monatlichen Bezugsgröße übrig bleiben, denn davon werden nun nach dem Bundesteilhabegesetz ab 1. Januar 2018 maximal 40 Prozent für das Budget für Arbeit bezahlt. Das wären dann nach Adam Riese 1.208,90 Euro als Höchstbetrag für ein Budget für Arbeit.

Wem jetzt bei der Recherche und Rechnerei noch nicht schwindelig geworden ist, der möge die Hand heben. Und um genau dieses Problem von den Rücken der Betroffenen und potentiellen ArbeitgeberInnen zu nehmen, hat sich Rheinland-Pfalz nun entschieden den Prozentsatz für diese monatliche Bemessungsgrenze von 40 auf 60 Prozent zu erhöhen. Das macht dann nämlich einen Betrag von 1.813,35 Euro als Maximalbetrag, der für ein Budget für Arbeit an potentielle Arbeitgeber bereit gestellt werden kann. Ein Betrag, um den man sich auf der Basis der bisher bewilligten Budgets für Arbeit zukünftig wohl keine Gedanken mehr machen muss. Denn nach dem neuen Bundesteilhabegesetz werden ja nur 75 Prozent des Arbeitnehmerbruttos im Rahmen des Budgets für Arbeit erstattet. Das heißt, man könnte theoretisch nun 2.417,80 Euro als Arbeitgeberbrutto – also vor Abzug von Sozialabgaben und Steuern im Rahmen eines Budgets für Arbeit verdienen, sofern ein Arbeitgeber solche Löhne bezahlen würde, denn für ihn kommen dann ja auch noch die Arbeitgeberanteile hinzu, die noch einmal mehrere hundert Euro ausmachen. Interessant wäre es, wenn es Rheinland-Pfalz auch noch schaffen würde, bei der bisherigen Regelung zu bleiben, wonach 70 Prozent der gesamten Arbeitgeberkosten als Zuschuss gezahlt wurde und nicht nur 75 Prozent des Arbeitnehmerbruttos.

Dieses Rechenbeispiel macht deutlich, wie kompliziert das neue Bundesteilhabegesetz an manchen Stellen ist, was sich bei der gestrigen Veranstaltung auch bei der zukünftigen Berechnung des Einkommens und Vermögens zeigte. Hier werden diejenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, und die Ämter zukünftig wohl auch nicht ohne Taschenrechner auskommen. Im Vortrag von Horst Frehe wurde aber auch deutlich, dass das neue Bundesteilhabegesetz auch einige Chancen bietet. Der Sicherstellungsauftrag von inklusiven Angeboten, die erweiterten Möglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretungen oder die unabhängige Beratung sind einige Beispiele dafür.

Ein Aufreger bei der sehr gut besuchten Veranstaltung im rheinland-pfälzischen Sozialministerium – ca. 100 Personen musste aufgrund der begrenzten Platzzahl leider abgesagt werden, wie Stephan Heym von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe bedauerte – war das drohende Zwangspoolen. Volker Conrad von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen machte in seinem Statement deutlich, dass die gemeinschaftliche Leistungserbringung bereits von einigen Personen praktiziert werde. Dies sowohl bei der Schulassistenz, als auch bei der sogenannten Nachtwache. Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen, Viola Kirch und andere reagierten auf diese Äußerungen empört und machten deutlich, dass dies bei der Persönlichen Assistenz gegen den Willen der Betroffenen und unter dem Druck der Teilhabeplanung gar nicht gehe. Warten zu müssen, dass man endlich auf die Toilette könne oder den Tag nach komplizierten Plänen ausrichten zu müssen, hätten nichts mit der Realität und der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun. Aus der Diskussion heraus, entwickelte sich daher der Vorschlag, dass Rheinland-Pfalz ein Modellprojekt durchführen könnte, in dem überprüft wird, welche Effekte eintreten, wenn der Kostenvorbehalt für ein inklusives Leben in der Gemeinde und der Zwang zu gemeinschaftlicher Leistungserbingung aufgehoben wird. Harald Diehl sicherte zu, diese Idee ernsthaft zu prüfen. Matthias Rösch unterstützte diesen Vorschlag vehement, denn es gehe entscheidend darum, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Vertrauen zu schaffen. Denn letztendlich gehe es auch darum, Vertrauen zu schaffen und Ängste zu nehmen, um nach der besten individuellen Lösung zu suchen.

Und da war dann auch noch die Frage der zukünftigen Zuständigkeit für die Eingliederungshilfen, die ja möglichst aus einer Hand erfolgen sollte. Hier wird schon auf verschiedenen Ebenen in Rheinland-Pfalz diskutiert und wird der Landesbehindertenbeauftragte und der Landesteilhabebeirat aktiv einbezogen. Die nächsten Veranstaltungen zum Bundesteilhabegesetz in Rheinland-Pfalz sind also vorprogrammiert und zum Teil schon geplant. Das Gesetz hat Höhen und Tiefen und bedarf der vollen Aufmerksamkeit, so das Resümé von Stephan Heym für die Veranstalter.

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