BTHG-BundesTeilHabeGesetz Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) Wohlfahrtsverbände

Landesrahmenvertrag für Nordrhein-Westfalen wird unterzeichnet

Landesrahmenvertrag für Nordrhein-Westfalen wird unterzeichnet


Wappen von Nordrhein-Westfalen
Foto: Public Domain

Düsseldorf (kobinet) Heute werden Vertreter*innen der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), der Kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der öffentlichen und der privatgewerblichen Leistungsanbieter einen Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Düsseldorf unterzeichnen. Beteiligt an den Vertragsverhandlungen im bevölkerungsreichsten Bundesland waren auch die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen.

“Mit dem Rahmenvertrag soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Menschen mit Behinderungen künftig selbstbestimmter leben und stärker auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Eingliederungsleistungen erhalten können. Die rechtliche Grundlage dafür hatte das vom nordrhein-westfälischen Landtag im August 2018 verabschiedete Ausführungsgesetz des Landes zur Umsetzung des Bundsteilhabegesetzes geschaffen. Gastgeber des Unterzeichnungstermins ist NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann”, wie es in der Ankündigung des heutigen Termins heißt.

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