BEI_NRW-Bedarfsermittlungsinstrument (BEI_NRW) BTHG-BundesTeilHabeGesetz

Lebenshilfe NRW begrüßt Landesrahmenvertrag

Lebenshilfe NRW begrüßt Landesrahmenvertrag

Hürth (kobinet) Die Lebenshilfe NRW begrüßt grundsätzlich, dass anlässlich der zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz greifenden Reformen der Landesrahmenvertrag für Nordrhein-Westfalen heute unterzeichnet wurde.

Der Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW, Prof. Dr. Gerd Ascheid stellte aus diesem Anlass fest: „Die lange Zeit der Unsicherheit und des Wartens für die Menschen mit  Behinderung, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter der Leistungserbringer ist beendet. Endlich wissen alle, was ab dem 1. Januar 2020 auf sie zu  kommt und sie können sich auf den Systemwechsel  in der Eingliederungshilfe einstellen“.

„Endlich, möchte man sagen, erfolgt nun die Ermittlung des individuellen  Unterstützungsbedarfs durch ein landeseinheitliches  Bedarfsermittlungsinstrument (BEI_NRW). Damit wird den Vorgaben des 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes zur personenzentrierten Bedarfsfeststellung Rechnung getragen. Wir erwarten nun die zügige  landesweite Umsetzung des BEI_NRW, denn dieses ist von großer Bedeutung  für das neue Gesamtplanverfahren“, so Ascheid weiter.

„Wir befürworten außerdem, dass die beiden Landschaftsverbände ein  gemeinsames neues Vergütungssystem für die Menschen mit Behinderungen,  die in den Werkstätten arbeiten, erstellen sollen. Auf diese Umstellung  sind wir gespannt, ebenso auf die sich daraus ergebenden  Auswirkungen auf die Menschen mit Behinderung“, sagte Ascheid.

Und weiter dazu: „Ich appelliere an dieser Stelle allerdings an alle Beteiligten, notwendige Änderungen am Vertrag zügig vorzunehmen, sollten sich bei der Umsetzung des Landesrahmenvertrags Punkte herausstellen, die zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen. Das Bundesteilhabegesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Menschen mit Behinderung aus der  Fürsorge heraus zu holen. Diesem Anspruch muss der neue Landesrahmenvertrag genügen. Die Zeit, dass Menschen mit Behinderung als Bittsteller wahrgenommen werden, ist vorbei. Sie haben in Zukunft einen Anspruch auf die Leistungen, die sie zur Teilhabe benötigen, und sie müssen sie auch erhalten. Sie müssen in Zukunft die  Leistungen erhalten, die ihnen aufgrund ihre Beeinträchtigung zustehen. Es muss möglich sein, konstruktiv Lösungen innerhalb der Regeln des Landesrahmenvertrages zu finden und umzusetzen, wenn es  darum geht den Alltag dieser Menschen lebenswert und selbstbestimmt zu  gestalten. Wir sind gerne bereit an diesem Prozess mitzuarbeiten“.

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