Lebenshilfe NRW begrüßt Landesrahmenvertrag
Hürth (kobinet) Die Lebenshilfe NRW begrüßt grundsätzlich, dass anlässlich der zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz greifenden Reformen der Landesrahmenvertrag für Nordrhein-Westfalen heute unterzeichnet wurde.
Der Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW, Prof. Dr. Gerd Ascheid stellte aus diesem Anlass fest: „Die lange Zeit der Unsicherheit und des Wartens für die Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter der Leistungserbringer ist beendet. Endlich wissen alle, was ab dem 1. Januar 2020 auf sie zu kommt und sie können sich auf den Systemwechsel in der Eingliederungshilfe einstellen“.
„Endlich, möchte man sagen, erfolgt nun die Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs durch ein landeseinheitliches Bedarfsermittlungsinstrument (BEI_NRW). Damit wird den Vorgaben des 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes zur personenzentrierten Bedarfsfeststellung Rechnung getragen. Wir erwarten nun die zügige landesweite Umsetzung des BEI_NRW, denn dieses ist von großer Bedeutung für das neue Gesamtplanverfahren“, so Ascheid weiter.
„Wir befürworten außerdem, dass die beiden Landschaftsverbände ein gemeinsames neues Vergütungssystem für die Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten arbeiten, erstellen sollen. Auf diese Umstellung sind wir gespannt, ebenso auf die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Menschen mit Behinderung“, sagte Ascheid.
Und weiter dazu: „Ich appelliere an dieser Stelle allerdings an alle Beteiligten, notwendige Änderungen am Vertrag zügig vorzunehmen, sollten sich bei der Umsetzung des Landesrahmenvertrags Punkte herausstellen, die zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen. Das Bundesteilhabegesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Menschen mit Behinderung aus der Fürsorge heraus zu holen. Diesem Anspruch muss der neue Landesrahmenvertrag genügen. Die Zeit, dass Menschen mit Behinderung als Bittsteller wahrgenommen werden, ist vorbei. Sie haben in Zukunft einen Anspruch auf die Leistungen, die sie zur Teilhabe benötigen, und sie müssen sie auch erhalten. Sie müssen in Zukunft die Leistungen erhalten, die ihnen aufgrund ihre Beeinträchtigung zustehen. Es muss möglich sein, konstruktiv Lösungen innerhalb der Regeln des Landesrahmenvertrages zu finden und umzusetzen, wenn es darum geht den Alltag dieser Menschen lebenswert und selbstbestimmt zu gestalten. Wir sind gerne bereit an diesem Prozess mitzuarbeiten“.