Eingliederungshilfe Eingliederungshilfe Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Sozialhilfe als Eingliederungshilfe

Neue Finanzverteilung durch Teilhabegesetz

Neue Finanzverteilung durch Teilhabegesetz

Veröffentlicht am  von Ottmar Miles-Paul

LWV Hessen
LWV Hessen                                                                                                    Bild: LWV Hessen

Kassel (kobinet) Die grundlegenden Veränderungen, die das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Verbindung mit den Ausführungsgesetz mit den neugeregelten Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern wirken sich maßgeblich auch auf die Haushaltsplanungen verschiedener Kostenträger aus. Die Haushaltsprognose des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen für 2020 zeigt diese Veränderungen auf.

Zum 1. Januar des kommenden Jahres tritt die dritte Stufe der Gesetzesneuerungen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Eingliederungshilfe für behinderte oder für von Behinderung bedrohte Menschen aus der Sozialhilfe heraus und wird zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). „In 2020 betreten wir Neuland. Aufgrund der Änderungen durch das BTHG wird der LWV Hessen annährend 4.000 Leistungsberechtigte an die örtlichen Träger abgeben. Gleichzeitig gehen Leistungsberechtigte von den örtlichen Trägern in unseren Verantwortungsbereich“, so der Beigeordnete und Kämmerer des LWV Hessen Dieter Schütz. „Wir können derzeit noch nicht genau einschätzen, wie hoch deren Zahl ist und welchen Umfang an Unterstützung sie benötigen.“

Nach den Eckwerten, die die Abgeordneten der Verbandsversammlung nun verabschiedet haben, rechnet der LWV Hessen damit, dass der Gesamt-Haushaltsansatz bei rund 1,87 Milliarden Euro liegen wird. Mit 1,53 Milliarden Euro stellen die Kosten der Eingliederungshilfe weiterhin den größten Anteil am Haushalt des LWV dar. Durch die Zuständigkeitsveränderungen im Rahmen der Umsetzung des BTHG werden rund 96,4 Millionen Euro auf die örtlichen Träger verlagert.

In den Haushaltseckwerten schlägt sich ebenso nieder, dass parallel zu den geminderten Aufwendungen für die Eingliederungshilfe Kostenerstattungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung, Erträge aus Rentenleistungen, der Landeszuweisung für die Grundsicherung oder Wohngelderstattungen sinken werden. Zudem schlagen rund 53,8 Millionen Euro für Vergütungssteigerungen bei den Einrichtungen der Behindertenhilfe zu Buche. Diese finanzieren so erhöhte Personalaufwendungen. Einberechnet wurde außerdem die ebenfalls in 2020 erwartete Steigerung der beim LWV verbleibenden Fälle. Aufgrund der zu erwartenden Steigerung wurden Mehraufwendungen in Höhe von 42 Millionen Euro einkalkuliert. Ferner sind rund 3 Millionen Euro durch den zusätzlichen Tag, den das Schaltjahr mit sich bringt, berücksichtigt.

Mit dem reduzierten Haushaltsansatz reagiert der LWV auf die Verlagerungen bei den künftigen Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe. Nach dem so genannten Lebensabschnittsmodell, das durch das Hessische Ausführungsgesetz (HAG SGB IX) neu festgelegt wurde, ist der LWV als überörtlicher Sozialhilfeträger ab 2020 für erwachsene Menschen mit Behinderung bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze zuständig. Demgegenüber geht die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulausbildung und außerdem für behinderte Menschen, die erstmalig im Rentenalter einen Antrag stellen, an die Kommunen – die örtlichen Kostenträger – über. Hinzu kommt, dass die bisher hauptsächlich vom LWV getragenen Leistungen der Grundsicherung behinderter Menschen sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen (zukünftig als besondere Wohnformen bezeichnet) wegfallen. Für diese so genannten „existenzsichernden Leistungen“ – darunter fallen Kosten für die Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung und Verpflegung – sind ab 2020 komplett die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig, wie es in einer Presseinformation des LWV Hessen heißt.

Im Gegenzug finanziert der LWV Hessen die Fachleistungen bei der Eingliederung behinderter Menschen, wozu alle Maßnahmen der Betreuung, Unterstützung und Begleitung gehören. Auch die Leistungen für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten werden künftig nicht mehr über die örtlichen Sozialhilfeträger abgewickelt, sondern direkt vom LWV bearbeitet und gezahlt. Dies betrifft alleinstehende Menschen ohne Wohnung, die in stationären und teilstationären Einrichtungen, im Betreuten Wohnen, in Fachberatungsstellen sowie Tagesaufenthaltsstätten unterstützt werden. Neben der Eingliederungshilfe finanziert der LWV die Unterstützung hör- oder sehgeschädigter Kinder in seinen Förderschulen und Frühförderstellen. Hinzu kommen Ausgaben der Hauptfürsorgestelle für Kriegs- und Gewaltopfer und des LWV Hessen Integrationsamtes für schwerbehinderte Menschen im Beruf.

Die Ausgaben des LWV in 2020 werden nach derzeitigem Stand durch Kostenerstattungen in der Sozialhilfe (rund 86,4 Millionen Euro), Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen (145 Millionen Euro), die Ausgleichsabgabe (rund 57 Millionen Euro), vor allem aber durch die Verbandsumlage der 21 hessischen Landkreise und fünf kreisfreien Städte getragen. Diese wird nach aktuellen Berechnungen 1,406 Milliarden Euro betragen. Während der im März verabschiedete Haushalt 2019 für das kommende Jahr noch von einer Verbandsumlagesteigerung um 18 Millionen Euro ausgegangen ist, sehen die Eckwerte 2020 nun eine Absenkung in Höhe von rund 5 Millionen Euro vor. Dies wird unter anderem auch durch Rücklagen ermöglicht. „Wir wollen unsere Träger, die Kreise und kreisfreien Städte, möglichst früh über unsere Haushaltszahlen informieren. Gerade angesichts des Wechsels der Zuständigkeiten und der enormen finanziellen Belastung unserer Träger ab 2020, ist dies von besonderer Bedeutung“, so LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.

Hintergrund

Seit 2002 gibt die LWV-Verbandsversammlung in einem Beschluss zur Jahresmitte Eckwerte zur Haushalts- und Budgetplanung des kommenden Jahres vor. Sie stellen die Vorgaben für die Aufstellung des kommenden Haushaltsplanes für die LWV-Verwaltung dar. Damit nehmen die Parlamentarier frühzeitig ihr Budgetrecht wahr.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen.

• Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
• Er finanziert Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.
• Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
• Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.

Einen Kommentar schreiben