Barrierefrei

Telefonvermittlungsdienst in Schrift- und Gebärdensprache soll kostenfrei werden

Telefonvermittlungsdienst in Schrift- und Gebärdensprache soll kostenfrei werden

Veröffentlicht am  von Hartmut Smikac

Mit Gebärden verständigen
Mit Gebärden verständigen              ©-Bild Pinky Gehrcke

Berlin (kobinet) Der Telefonvermittlungsdienst in Schrift- und Gebärdensprache soll für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen ab dem 01.Januar 2019 bundesweit kostenfrei genutzt werden können. Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. unterstützt in dieser Forderung den offenen Brief der Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG) „Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen §§ 45 Abs. 3 und 108 Telekommunikationsgesetz (TKG)“ vom 13.September 2018, der sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesnetzagentur, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Bundesbehindertenbeauftragten sowie den zuständigen Bundestagsabgeordneten gerichtet hat.

In dem offenen Brief wird die Forderung erhoben, die monatliche Grundgebühr (5 Euro) und die Gesprächsgebühren (0,14 Euro beziehungsweise 0,28 Euro pro Minute) zur privaten Nutzung des Vermittlungsdienstes ab dem 01.Januar 2019 komplett abzuschaffen und die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zum barrierefreien Notruf für Menschen mit Hörbehinderungen durch § 108 TKG sowie die Notrufverordnung anzupassen beziehungsweise zu ändern.

Diese wichtigen Forderungen der DG vollzieht der Deutsche Gehörlosen-Bund nach und begrüßt diese sehr, um einen besseren und kostenfreien Zugang zum Telefonvermittlungsdienst in Schrift- und Gebärdensprache zu ermöglichen und die Notrufsituation für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen zu verbessern.

Die neue öffentliche Ausschreibung von der Bundesnetzagentur für den Zeitraum vom 01.Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 zeigt erfreulicherweise, dass die monatliche Grundgebühr (5 Euro) zur privaten Nutzung abgeschafft werden soll. Jedoch sollen die Gesprächsgebühren (0,14 Euro und 0,28 Euro pro Minute) noch unverändert bestehen bleiben. Wie der Deutsche Gehörlosen-Bund festgestellt hat, ist Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern das einzige Land, in dem gehörlose und hörbehinderte Nutzer die behindertenspezifischen Mehrkosten selbst zahlen müssen.

Das stellt nach Auffassung des Gehörlosen-Bundes eine deutliche Benachteiligung und Ungleichbehandlung dar. Deshalb schließt sich der Deutsche Gehörlosen-Bund der Forderung der DG ausdrücklich an, dass der Telefonvermittlungsdienst in Schrift- und Gebärdensprache ab dem 01.Januar 2019 bundesweit kostenfrei genutzt werden kann.

Die Bundesregierung und die Telekommunikationsunternehmen sollen die Kosten des Telefonvermittlungsdienstes in vollem Umfang übernehmen.

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