Assistenz Eingliederungshilfe

Behördliche Gewalt statt Selbstbestimmung

Behördliche Gewalt statt Selbstbestimmung

Veröffentlicht am  von Andreas Vega

Wegweiser: Bundesteilhabegesetz - Sozialhilfe
Wegweiser: Bundesteilhabegesetz – Sozialhilfe                                         ©-Bild  NITSA

Der Bezirk Oberbayern tut sich aktuell bei der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wieder besonders hervor. Antragsteller*innen sollen von Sachbearbeiter*innen der Sozialverwaltung in der eigenen Wohnung kontrolliert werden.

In Bayern sollen zukünftig die Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Leistungen zur Existenzsicherung stückweise komplett von den überörtlichen Sozialhilfeträgern, nämlich den Bezirken, bearbeitet und ausgezahlt werden. Seit dem 1. September ist der Bezirk beispielsweise schon zuständig für die Landkreise des Freistaats.

Eine Hilfeempfängerin aus dem Landkreis München hat in diesem Rahmen nun Post vom Bezirk Oberbayern bekommen. Darin heißt es wörtlich „um über den konkreten Hilfebedarf weiter entscheiden zu können würden wir gerne einen Termin zur Personenkonferenz vor Ort abhalten“. Weiter heißt es „es werden an dem Termin drei Personen des Bezirks Oberbayern teilnehmen“.

Vorausgegangen war lediglich ein Verlängerungsantrag der Hilfeempfängerin für die Eingliederungshilfe für den nächsten Gewährungszeitraum. Einen weiteren Briefwechsel gab es in dieser Angelegenheit bisher nicht. Bei der Hilfeempfängerin handelt es sich um eine schwerstbehinderte Frau, die dringend auf 24 Stunden Assistenz angewiesen ist.

Scheinbar wird hier eine neue Strategie probiert, bei dem auf Antragsteller*innen so ein hoher Druck aufgebaut wird, dass Folgeanträge nicht gestellt werden. Die betroffene Person ist traumatisiert und befürchtet, dass sie der Abordnung des Bezirks in keiner Weise gewachsen ist. Sie frage sich allerdings, ob behördlich verordnete Hausbesuche von einer ganzen Riege von Sachbearbeiterinnen und so genannte „Personenkonferenzen“ in der Wohnung von Antragsteller*innen rechtlich überhaupt zulässig sind.

Ab dem 1. Januar 2019 soll die Zuständigkeit auch für die Landeshauptstadt München enden und zum Bezirk Oberbayern übergehen. Die städtischen Sozialbürgerhäuser sind mit ihren jahrzehntelangen Erfahrungen im Bereich Assistenz für Menschen mit schweren Behinderungen inzwischen sehr routiniert und die Betroffenen haben mittlerweile kaum noch Probleme bei der Abwicklung. Daher gibt es große Ängste und Befürchtungen bei bedürftigen Assistenznehmer*innen aus der Stadt München, ob denn die reibungslose Abwicklung der Kostenerstattungen für Assistenz in Zukunft noch möglich sein wird.

Verwunderlich ist allerdings, dass der Bezirk auf die Übernahme der Abwicklung und Finanzierung der Hilfen besteht und sich in der Öffentlichkeit als Heilsbringer und Garant für Selbstbestimmung von Menschen mit Einschränkungen darstellt. Aus internen Kreisen ist nämlich durchgesickert, dass der Bezirk bisher weder genügend kompetente Sachbearbeiter*innen, noch ausreichend Büroräumlichkeiten zur Verfügung habe.

Sprecherinnen des Münchner Netzwerks Selbstbestimmt Leben (MUCSL) fordern die Verschiebung des Zuständigkeitswechsels und die Einbeziehung von Vertretern der betroffenen Arbeitgeber*innen bei der Übergabe der Zuständigkeit. Obwohl erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel für den Zuständigkeitswechsel im Haushalt eingestellt wurden, scheint der Bezirk Oberbayern nicht in der Lage zu sein seine neue Aufgabe im Sinne der Betroffenen zu erfüllen. Die oben beschriebene Praxis entspreche jedenfalls in keiner Weise der UN Behindertenrechtskonvention und vermutlich auch nicht der Intention des Bundesteilhabegesetzes.

Am 14. Oktober 2018 werden bei der bayerischen Landtagswahl auch die Bezirkstage neu gewählt. Menschen mit Behinderung in Bayern haben an diesem Tag die Möglichkeit ihren Interessen bezüglich der Bezirke und ihrer Arbeit eine Stimme zu geben.

Einen Kommentar schreiben