Leichte Sprache

Leverkusen – Grüne fordern leichte Sprache bei städtischen Informationen

Leverkusen. Die Grünen wünschen sich eine leichtere Sprache in den von der Stadt herausgegebenen Informationen. In einem Schreiben an die Stadtspitze schreibt Ratsherr Stefan Baake: “Im Behindertengleichstellungsgesetz werden Bundes- und Landesbehörden angehalten, Informationen vermehrt in ,Leichter Sprache’ bereitzustellen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in ,Leichter Sprache’ auf- und auszubauen.

Aus unserer Sicht sollten auch Städte daran interessiert sein, zugunsten von mehr Barrierefreiheit Angebote und Kompetenzen im Bereich ,Leichte Sprache’ sukzessive auszubauen.”

Baake fragt, ob bei der Stadtverwaltung bereits Formulare, Broschüren, Infoflyer und Weiteres in dieser Form erstellt worden sind, ob die Stadt Angebote in dieser Hinsicht erweitern will und Mitarbeiter darin geschult wurden, Texte in ,Leichter Sprache’ zu verfassen. Bisher scheint bei der Stadt in dieser Hinsicht noch nicht viel passiert zu sein. Im Amtsblatt, das die Stadt für jedermann einsichtig im Internet veröffentlicht, reitet der Amtsschimmel noch gehörig durch die Zeilen. Beispiel aus dem Amtsblatt von November 2017. Es geht um den Bebauungsplan Steinbüchel, Heinrich-Lübke-Straße. Da erstreckt sich ein einziger Satz über 15 Zeilen (im DIN-A4-Ausdruck). Und der liest sich in Auszügen so: “Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch – BauGB i. d. F. d. B. vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO i. d. F. d. B. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert, § 86 Landesbauordnung – BauO NRW i. d. F. d. B. vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), in Kraft getreten am 28. Mai 2014, i. V. m. der Fassung dieses Gesetzes,…”

In Zeile zwölf dann die Erlösung in Form des Verbs “hat”, danach folgt der Rest: “… der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 16.10.2017 den Bebauungsplan Nr. 229/III – ,Steinbüchel – südlich Heinrich-Lübke-Straße, westlich Von-Knoeringen-Straße’ als Satzung beschlossen.”

(LH)

Einen Kommentar schreiben