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Werkstätten im Koalitionsvertrag

Werkstätten im Koalitionsvertrag

Veröffentlicht am  von Ottmar Miles-Paul

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Bild: kobinet/ht

Berlin (kobinet) Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen empfiehlt Deutschland “die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt.” Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU spricht demgegenüber eine andere Sprache. Hier sollen die Werkstätten dabei unterstützt werden, “ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln”.

“Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen”, heißt es ab Zeile 4357 des Koalitionsvertrages von CDU, SPD und CSU auf Seite 94. Diese Formulierung hat nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 nichts mit dem zu tun, was der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen Deutschland nach der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands 2015 ins Stammbuch geschrieben hat. Dort heißt es zum Thema Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27) u.a.:

“49. Der Ausschuss ist besorgt über

(a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates;

(b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern;

(c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern.

50. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch

(a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an barrierefreien Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen;

(b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt;

(c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind;

(d) die Sammlung von Daten über die Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.”

Link zum Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU vom 7. Februar 2018

Link zu den Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ab Seite 127 der Broschüre Deutschland auf dem Prüfstand vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen des NETZWERK ARTIKEL 3

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