Digitale Barrierefreiheit

Fachtagung Digitale Barrierefreiheit

Fachtagung Digitale Barrierefreiheit

Veröffentlicht am  von Hartmut Smikac

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Bild: kobinet/omp

Berlin (kobinet) Die bremisch Senatorin für Finanzen, der bremische Landesbehindertenbeauftragte und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DSV) hatten Mitte Februar zur Fachtagung “Digitale Barrierefreiheit – Die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen sowie weitere Anforderungen in Bremen, den anderen Ländern sowie dem Bund” in die bremische Landesvertretung nach Berlin eingeladen. Diese Veranstaltung wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als gelungener Auftakt für mehr digitale Teilhabe und erfolgreiche Fachtagung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und Apps bewertet.

Mehr als 80 Interessierte, darunter auch hochrangige Vertreter aus Bundes- und Landesministerien sowie der Kommunen und Fachleute aus Selbsthilfeverbänden sowie von Softwareherstellern waren der Einladung gefolgt. Kennzeichnend für die Diskussionen und Gespräche war dabei das Interesse an den Aktivitäten zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht.

Diese EU-Richtlinie wird ganz erhebliche Verbesserungen der Beteiligungsmöglichkeiten behinderter Menschen zur Folge haben, wenn sie offensiv umgesetzt wird. Dies erläuterten die Hauptreferenten Uwe Boysen und Andreas Carstens, Experten des DVBS für E-Government und E-Justice, in anschaulicher Weise. Sie beschrieben die hohen Anforderungen, die sich aus der EU-Richtlinie bei der Umsetzung in Bundes- und Landesrecht ergeben und präsentierten auch konkrete Umsetzungslösungen.

Der Umsetzungsprozess muss auf Bundes- und Länderebene bis September 2018 erfolgt sein. Ansonsten drohen sehr kostenträchtige Strafverfahren der EU.

Viele Teilnehmende betonten ihre Dankbarkeit für das Angebot dieser Tagung und bekundeten, die vorgetragenen Lösungsvorschläge und Anregungen in ihren Arbeits- und Verantwortungsumfeldern einbringen zu wollen. Und der mit Papieren zum Thema gut ausgestattete Infotisch des DVBS war am Tagungsende leer.

Die EU-Richtlinie zur barrierefreien Zugänglichkeit öffentlicher Websites und Apps bietet eine große Chance und erzwingt, dass zum ersten Mal alle Ebenen der Öffentlichen Verwaltung, auch die bisher weitestgehend davon ausgenommenen Kommunen, ihre Websites, Apps und auch Intranets barrierefrei machen müssen. Die digitale Darstellung von VHS-Programmen, Apps zu kommunalen An- und Ummeldeverfahren, Fahrpläne und vergleichbare digitale Angebote müssen nicht nur für sinnesbehinderte Menschen zugänglich sein sondern auch in leichter Sprache dargestellt werden. Angesichts der Masse öffentlicher Webauftritte wird die EU-Richtlinie 2016/2102 sehr in die Breite wirken und Menschen mit Behinderungen viele neue Teilhabemöglichkeiten im Alltag bringen. Deshalb wollen einige Selbsthilfeverbände die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht aktiv und kritisch begleiten. Viele mögliche und alltagswirksame Teilhabechancen hängen von klugen und möglichst weitgehenden Lösungen im Bundes- und Landesrecht ab. Die werden ohne entsprechenden Druck Betroffener kaum von alleine kommen.

Alle, die sich umfangreicher zu dieser EU-Richtlinie und den damit verbundenen Aufgaben informieren möchten, können dies in der Infothek des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes tun.

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