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Beschäftigung behinderter Menschen

Beschäftigung behinderter Menschen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Sigrid Arnade
Sigrid Arnade                                     Bild: ISL

Berlin (kobinet) Fördert oder verhindert das BMAS die Beschäftigung behinderter Menschen, fragt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. – ISL heute in einer Pressemitteilung. Mit Unverständnis und Befremdung reagiert ISL auf einen Passus in den Förderbescheiden zu der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die in diesen Tagen die ersten Empfänger erreichen. Damit werden Arbeitgeber verpflichtet, Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Beschäftigte zu beantragen („Antragsnachweis ist vorzulegen”).

„Werden solche Zuschüsse, die zum Ausgleich von ´Minderleistungen´ gedacht sind, dann gewährt, gehen die Arbeitgeber damit Verpflichtungen wie eine Nachbeschäftigungszeit ein, und gleichzeitig werden die Fördermittel von der Zuwendungssumme abgezogen”, kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. „Was will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eigentlich: die Beschäftigung behinderter Menschen fördern oder durch solche widersinnigen Vorgaben verhindern?” fragt sie sich.

Die Geschäftsführerin weist darauf hin, dass die neuen Beratungsstellen, in denen vor allem Menschen mit Behinderungen andere Menschen mit Behinderungen beraten sollen, eigentlich ein Jobmotor für behinderte Menschen sein sollten. „Nimmt man den genannten Passus jedoch ernst, kann man Arbeitgebern doch nur davon abraten, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Schließlich werden die Arbeitgeber verpflichtet, Anträge zu schreiben, die ihnen weitere Pflichten einbringen, aber keinerlei Vorteile. Welch ein Irrsinn!”

Arnade vermutet zwar, dass die Regelung vor Gericht keinerlei Bestand hätte, da es sich um zweckgebundene Mittel handelt, „aber erst einmal wirkt eine solche Bestimmung wie der Versuch, die Beschäftigung behinderter Menschen zu verhindern”. Um ein Versehen könne es sich schließlich nicht handeln, da sowohl das BMAS als auch der Administrator, die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub), von Vertretern der LIGA Selbstvertretung rechtzeitig auf das Problem hingewiesen worden seien.

Erklären kann sich Arnade dieses Phänomen nur mit dem Konzept des Ableismus, der Etikettierung behinderter Menschen allein aufgrund ihrer Beeinträchtigung. „In Förderbescheiden anderer Programme, wie des europäischen Sozialfonds oder des Ausgleichsfonds, die oft von Wohlfahrtsverbänden oder Universitäten genutzt werden, stehen solche Bestimmungen nicht drin”, weiß sie aus eigener Erfahrung. „Jetzt sollen kleinere Selbstvertretungsorganisationen gefördert werden, und sofort werden Bestimmungen erlassen, die von Misstrauen gegenüber den Zuwendungsempfängern zeugen und ihnen eine Selbstbereicherungsmentalität unterstellen.” Ein Faktencheck hinsichtlich der bekannten Betrugs- und Missbrauchsfälle in der sozialen Landschaft könne diese Praxis jedenfalls nicht rechtfertigen, so die ISL-Geschäftsführerin.

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