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NRW-Neue Landesbauordnung – “Barrierefreiheit” wird am Bau verpflichtend

DüsseldorfBauministerin Scharrenbach hat die neue Landesbauordnung festgezurrt: Ab 2019 sollen laut einem internen Papier alle neuen Wohnungen barrierefrei gebaut werden. Die Rollstuhl-Quote der rot-grünen Vorgängerregierung wird im Gegenzug abgeschafft. Von Thomas Reisener

Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat die Eckpunkte für eine neue Landesbauordnung in NRW festgelegt. Der interne Entwurf ihres Ministeriums, der unserer Redaktion vorliegt, sieht die Abschaffung der kostspieligen Rollstuhl-Quote bei Neubauten vor.

Im Gegenzug sollen in NRW nur noch Mehrfamilien-Neubauten genehmigt werden, die den weniger strengen Vorgaben für “barrierefreies Wohnen” genügen. Davon sollen auch Senioren und junge Familien profitieren. “Barrierefrei zu bauen soll das universale Gestaltungsprinzip werden”, so der Entwurf.

Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte über die sogenannte R-Quote vorgeschrieben, dass ab einem Bau von mehr als acht Wohnungen mindestens eine Wohnung rollstuhlgerecht zu bauen ist. Die entsprechende Sanitätsausstattung, tiefergelegte Bedienelemente an Türen, Fenstern und Elektroinstallationen, zusätzliche Stützbügel und unterfahrbare Einbauküchen führten zu Neubau-Mehrkosten von rund 350 Euro pro Quadratmeter.

“Barrierefrei ist auch kinderwagengerecht”

Scharrenbach hält diese Mehrkosten für ein wesentliches Neubau-Hemmnis. Der zögerliche Neubau wiederum gilt als wesentliche Ursache der Wohnungsnot in Ballungsräumen. Zudem wurde die rot-grüne “R-Quote” nie mit dem tatsächlichen Bedarf der rund 350.000 Rollstuhlfahrer in NRW abgeglichen.

Am Mittwochabend setzte die schwarz-gelbe Landesregierung unter dem Protest der Opposition durch, dass der Vollzug der rot-grünen Bauvorgaben bis Ende 2018 ausgesetzt wird. Scharrenbachs neue Bauordnung, die der Landtag im kommenden Jahr beschließen soll, soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Den neuen Mindeststandard für Barrierefreiheit will die Ministerin zusammen mit dem Gesundheitsministerium definieren.

“Barrierefrei” bedeutet unter anderem: großzügigere Bewegungsflächen, Ersatz von Absätzen und Bodenschwellen etwa durch den Einbau von Rampen, sichere und gut erreichbare Installationen vor allem in Küche und Bad. Die Vorgaben sollen neben Rollstuhlfahrern auch “Älteren sowie Familien mit Kindern” helfen, wie es in dem Entwurf heißt, “denn: barrierefrei ist auch kinderwagengerecht”.

Abschaffung der “R-Quote”

Zu den Mehrkosten für einen barrierefreien Bau gibt es unterschiedliche Schätzungen. Die meisten nehmen maximal 50 Prozent der Mehrkosten für einen rollstuhlgerechten Neubau an. Wenn Scharrenbachs Vorgaben aber erst einmal neuer Standard sind, wird die große Nachfrage nach entsprechenden Lösungen die Preise voraussichtlich dämpfen.

Die Umrüstung des Altbestandes – mehr als 50 Prozent der knapp neun Millionen Wohnungen in NRW stammen aus den Jahren 1949 bis 1978 – soll nicht vorgeschrieben, aber mit Steuergeldern gefördert werden. Rollstuhl-Neu- und Umbauten soll es trotz der Abschaffung der “R-Quote” auch weiterhin geben.

Sie werden mit Sonderdarlehen unterstützt, bei denen Scharrenbach einen Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent in Aussicht stellt. Mit einzelnen Städten will sie zudem Vereinbarungen schließen, die dort – aber eben nur dort – eine Zielmarke vorschreiben, wie viel Wohnraum für Menschen im Rollstuhl geschaffen wird.

Die SPD lehnte Scharrenbachs Entwurf auf Nachfrage “als schwerwiegenden Rückschritt für Menschen mit Behinderung” ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband gibt zu bedenken: “Rollstuhlfahrer gibt es überall. Sie brauchen geeignete Wohnungen nicht nur dort, wo es sich für private Bauherren lohnt.” Vertreter der Wohnungswirtschaft lobten den Vorstoß als Beitrag zur Senkung der Baukosten.

Quelle: RP

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