Budget für Arbeit

Nordrhein-Westfalen Vorreiter beim Budget für Arbeit

Nordrhein-Westfalen Vorreiter beim Budget für Arbeit

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Symbol Paragraf     Bild: kobinet/ht

Düsseldorf (kobinet) Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) können ab dem 1 Januar 2018 Beschäftigte aus Werkstätten mit einer hohen Förderung durch das neue “Budget für Arbeit” in reguläre Jobs wechseln. Zusätzlich schafft Nordrhein-Westfalen solche Job-Möglichkeiten auch für weitere Gruppen – insbesondere ein “Budget für Ausbildung” und hoch geförderte Jobs als “Werkstattalternative”. Manfred Becker hat uns dazu folgenden Bericht geschickt, der in seiner ausführlichen Form im Januar in der psychosozialen Umschau des Psychiatrie-Verlages erscheinen wird.

Bericht von Manfred Becker

Mit dem BTHG wird bundesweit ein „Budget für Arbeit” eingeführt (siehe Artikel in der PSU 4/2017). Dieses neu gesetzlich gestaltete Budget würde für einige Bundesländer aber einen Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis bedeuten. In Ländern wie Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden mithilfe von Modell-Programmen schon seit Jahren sozialversicherungspflichtige Jobs anstelle von Werkstatt-Beschäftigung gefördert. In der Regel waren diese Forderungen besser ausgestaltet, als sie das Gesetz nun für alle Länder vorsieht.

In den Jahren 2008-2016 wurden mit den bisherigen Budgets für Arbeit in Westfalen für 753 Personen und im Rheinland für 508 Menschen der Wechsel aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in eine versicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht. Zusätzlich wurden in Westfalen 389 weitere solche Jobs als “Werkstatt-Alternative” finanziert – für Personen, die ansonsten voraussichtlich in eine Werkstatt-Beschäftigung hätten übergehen müssen. Diese Erfolgszahlen sind für beide Landschaftsverbände ein wichtiges Argument, warum sie ihr Angebot als komplette Leistung weiterhin aufrechterhalten wollen.

Die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen als Träger der Eingliederungshilfe zeigen nun relativ schnell nach Einführung des Gesetzes auf, wie man die neuen Regeln als Baustein für eine noch um einiges weiter gehende Förder-Struktur nutzen kann. Die Sozialausschüsse des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beschlossen im September 2017 weitgehend gleiche Förderungen für ein zukünftiges Budget für Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Diese sind im Internet zu finden unter:

LWL: https://www.lwl.org/bi-lwl/___tmp/tmp/4508103684874170/84874170/00186104/04.pdf

LVR: https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/6024F8213A47C89CC125818500303ADC/$file/Vorlage14_2065.pdf

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