Grundsicherung

Musterwiderspruch gegen Ablehnung von Grundsicherung

Musterwiderspruch gegen Ablehnung von Grundsicherung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Symbol Paragraf
Symbol Paragraf         Bild: kobinet/ht

Düsseldorf (kobinet) Neuerdings lehnen Sozialämter Anträge auf Grundsicherung von Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) durchlaufen, mit der Begründung ab, es liege bei diesem Personenkreis keine dauerhafte volle Erwerbsminderung vor. Grund für die Ablehnungsbescheide ist eine Rechtsänderung, die zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), der auf diese Problematik hinweist, hält diese Bescheide für rechtswidrig und stellt Betroffenen deshalb einen Musterwiderspruch zur Verfügung.

“Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Voll erwerbsgemindert sind Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung außer Stande sind, mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Die volle Erwerbsminderung muss ferner dauerhaft sein. Es muss also unwahrscheinlich sein, dass sie behoben werden kann”, betont der bvkm in seinen Ausführungen.

Link zu weiteren Informationen und zum Musterwiderspruch

Einen Kommentar schreiben