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Fazit und Ausblick zum Teilhabegesetz

Fazit und Ausblick zum Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Andreas Vega

Carl-Wilhelm Rößler
Carl-Wilhelm Rößler   ©-Foto ISL e.V.

In einem Vortrag in München sprach Carl-Wilhelm Rößler über das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung. Im Fokus standen die Zukunft der Eingliederungshilfe und die Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf.

Carl-Wilhelm Rößler, Jurist, Mitglied des Forum behinderter Juristinnen und Juristen sowie des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben Köln, selbst Nutzer einer 24 Stunden Assistenz sprach am gestrigen Montag in seinem Vortrag für den VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. in den Räumen des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in München über die größten Mängel und Tücken des neuen Gesetzeswerkes.

Zu Anfang erläuterte Rößler die Ausgangslage der bisherigen Sozialgesetzbücher und stellte diesen die Anforderungen aus Betroffenensicht gegenüber. Aus diesen Anforderungen entwickelte das Forum behinderter Juristinnen und Juristen einen eigenen Gesetzesentwurf, der auch dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgestellt wurde. Dem gegenüber war der erste  Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für Menschen Behinderung absolut enttäuschend. Dies hatte die bekannten unzähligen Protestaktionen zur Folge, die laut Rößler zumindest die schlimmsten Verschlechterungen verhindern konnten.

Rößler erläuterte die neue Systematik und deckte die gravierendsten Rückschritte des Gesetzeswerkes in seinem Vortrag auf und gab Tipps, wie sich Menschen mit Assistenzbedarf in ihren verschiedenen Lebenslagen in Zukunft verhalten sollten. Er stellte klar, dass dieses Gesetz in Wahrheit ein Kostendämpfungsgesetz sei. Grundsätzlich würde laut Rössler die menschenrechtliche Bedeutung der Thematik ignoriert und es stünden ausschließlich fiskalische Erwägungen im Vordergrund. Die UN Behindertenrechtskonvention lege den Maßstab der vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen Bürgerinnen und Bürgern fest. Das neue Bundesteilhabegesetz hingegen komme diesem Anspruch in keiner Weise nach. Im Gegenteil – die Situation von Menschen Behinderung werde sich in den nächsten Jahren in vielen Bereichen deutlich verschlechtern. Das selbstbestimmte Leben von Menschen mit hohem Assistenzbedarf werde in Zukunft erschwert.

Obwohl eine wesentliche Forderung die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe gewesen sei, würden Menschen mit Behinderung, aber auch die Politik durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewusst hinters Licht geführt. Zwar sei die Eingliederungshilfe langfristig nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe, aber wesentliche und problematische Regelungen der Sozialhilfe gingen mit in das Bundesteilhabegesetz über. Zum Beispiel der Grundsatz der Nachrangigkeit und Bedürftigkeit, was bedeute, dass Menschen mit Behinderung und deren Familien auch in Zukunft ein hohes Armutsrisiko tragen müssten.

Notwendig sei ein grundlegend neu gestaltetes Bundesteilhabegesetz, welches sich als Instrument zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention und der in dieser Konvention enthaltenen Leitlinien verstehe, so Rössler. Auf der anderen Seite sei großes Durchhaltevermögen auf Seiten der Betroffenen notwendig, um den Kampf für ein gutes Bundesteilhabegesetz fortzuführen.

„Es geht nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderung, sondern „nur“ um den Zugang zu den allgemeinen Menschenrechten, der allen Menschen offen steht“, lautete das Fazit von Carl-Wilhelm Rößler.

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