Allgemein

Echte Peer Beratung fördern

Echte Peer Beratung fördern

Veröffentlicht am Montag, 15. Mai 2017 von Ottmar Miles-Paul

Logo des BPE

Logo des BPE               Bild: BPE

Köln (kobinet) In diesen Tagen wird die Veröffentlichung der Ausschreibung für die unabhängigen Beratungsstellen auf der entsprechenden Homepage der Bundesregierung erwartet. Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) hat im Vorfeld seine Forderung nach der Vergabe der Mittel an echte Peer Beratungsstellen gefordert.

Das Bundesteilhabegesetz regelt in § 32 SGB IX die Einrichtung von ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen ab dem 1. Januar 2018. Aufgrund der bisherigen Äußerungen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales befürchtet der BPE, dass die zur Verfügung stehenden 58 Millionen Euro zu großen Teilen gar nicht für die Peerberatung ausgegeben werden.

Schuld an dieser Entwicklung sind nach Ansicht des BPE die sehr hohen Antragshürden, an denen die meisten Peer-Organisationen scheitern dürften, so dass die Peer-Beratungsstellen dann von Wohlfahrtsorganisationen betrieben werden, sofern (noch) keine Peer-Berater eine Förderung beantragen. Die Wohlfahrtsorganisationen sollen sogar noch nicht einmal Alibi-Peers einstellen müssen, kritisiert der BPE.

"Wir fordern, dass diese Gelder nicht an Wohlfahrtsorganisationen ausgeschüttet werden. Denn sie haben jetzt schon viel zu viel Geld, welches sehr oft zur Ausgrenzung der Behinderten und zur Schaffung fragwürdigster Expert/inn/enjobs zweckentfremdet wird. Wir hoffen sehr, dass das Geld in Geist und Buchstaben des Gesetzes ausgegeben wird", so der BPE.

Einen Kommentar schreiben