Werkstätten für behinderte Menschen

Stürzen 37 Euro mehr Entgelt Werkstätten in die Krise?

Stürzen 37 Euro mehr Entgelt Werkstätten in die Krise?

Veröffentlicht am  von Ottmar Miles-Paul

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Bild: ht

Winsen a. d. Aller (kobinet) “Stürzen 37 Euro mehr an Vergütung der Beschäftigten die Werkstätten für behinderte Menschen in die Krise?” Diese Frage wirft die Virtuelle Denkwerkstatt angesichts der aktuellen Debatte um die Erhöhung des Ausbildungsgeldes in den Werkstätten auf. Ulrich Scheibner von der Denkwerkstatt hat den kobinet-nachrichten daher folgenden Bericht zur aktuellen Diskussion um den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugesandt, zu dem es am Montag eine Anhörung im Deutschen Bundestag gab.

Bericht von Ulrich Scheibner

Am Montag fand in Berlin die Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt, die noch in diesem Jahr eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen von 80 auf 117 Euro geplant hat (BT-Drs. 19/9478, 17.04.19).

Durch die gesetzliche Koppelung des sog. Grundbetrages beim Arbeitsentgelt der Werkstattbeschäftigten im Arbeitsbereich an die Höhe des Ausbildungsgeldes müsste sich dann auch dieser Grundbetrag von 80 auf 117 Euro erhöhen. Da aber die Werkstätten 2017 im Bundesdurchschnitt nur 161,69 Euro an Arbeitsentgelt aus ihrem Arbeitsergebnis ausgezahlt hatten, befürchten die Werkstättenträger und ihre Bundesarbeitsgemeinschaft, dass sie durch die Grundbetragserhöhung um 37 Euro in große finanzielle Schwierigkeiten geraten würden. Einige Werkstättenträger sprechen sogar von existenzieller Bedrohung. Entsprechend ablehnend sind deren Stellungnahmen gegenüber dem Bundestag:

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Sachsen lehnt eine solche Erhöhung des Grundbetrages um 37 Euro auf 117 Euro ab.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in NRW „kann […] diesen Teil der Gesetzesänderung nicht unterstützen“.

Die BAG WfbM forderte zunächst, die 37-Euro-Erhöhung zwei Jahre lang auszusetzen und durch einen Forschungsauftrag die Entgeltsituation zu klären. In ihrer jüngsten Stellungnahme empfiehlt sie die schrittweise Erhöhung über einen längeren Zeitraum, bis die Erhöhung von zunächst 37 und später 39 Euro erreicht ist. Die Regierungsfraktionen haben dem Ausschuss eine entsprechende Empfehlung vorgelegt, die eine jährliche Steigerung von 9 bzw. 10 Euro vorsieht.

Diese Situation lässt so manchen von der Inklusion überzeugten Demokraten sprachlos werden: Bis ins Jahr 2023 wollen Werkstättenträger und Regierungsparteien die diskriminierende Taschengeldsituation der Werkstattbeschäftigten zementieren. So hoffen sie, die inklusionswidrige Sonderwelt der Werkstätten finanziell zu stabilisieren. Die seit 35 Jahren erhobene Forderung engagierter Werkstattfachleute, den Beschäftigten ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt zu gewährleisten, scheint nicht mehr opportun. Vielmehr geht es um Existenzsicherung eines Werkstättensystems, dem politisch und rechtlich Sonderarbeits‑ und –einkommensverhältnisse verordnet sind.

Es wundert deshalb nicht, wenn das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR)“das System der Behindertenwerkstätten aus menschenrechtlicher Perspektive bedenklich“ beurteilt. Das DIMR mahnt gerade mit Blick auf den Taschengeldcharakter der Werkstätten-Entlohnung “eine Diskussion über die Zukunft der Werkstätten“ an. Es ist nachvollziehbar, wenn Menschenrechtsfachleute die Werkstätten im Widerspruch zum Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und zum Gesetz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sehen.

Wir hatten die Möglichkeit, dem Bundestagsausschuss dazu unsere Stellungnahme vorzulegen. Bernhard Sackarendt, langjähriger Geschäftsführer eines großen Werkstattträgers in Niedersachsen und zwölf Jahre lang stellvertretender BAG WfbM-Vorsitzender, hatte dem Ausschuss für Arbeit und Soziales jüngst unsere Position übermittelt. Er wurde zur Anhörung des Ausschusses eingeladen und nahm daran teil.

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