Foto-Nutzungsrecht

URTEIL – Europäischer Gerichtshof verschärft Urheberrecht im Internet

URTEIL – Europäischer Gerichtshof verschärft Urheberrecht im Internet

Im Streit um ein ohne Zustimmung veröffentlichtes Bild hat der EuGH die Rechte des Fotografen gestärkt. Das Urteil könnte weitere Klagen auslösen.

BrüsselIm Internet frei zugängliche Fotos dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht ohne Zustimmung des Fotografen auf anderen Websites gezeigt werden. Die Richter stellten sich damit am Dienstag im Streit um ein Bild, das eine Schülerin in Nordrhein-Westfalen auf die Homepage ihrer Schule gestellt hatte, auf die Seite des Fotografen.

Durch die Veröffentlichung auf einer anderen Seite werde das Bild einem neuen Publikum zugänglich gemacht, dafür sei die Zustimmung des Urhebers nötig, schrieben die Richter. Dass die Nutzung des Bildes zuvor nicht eingeschränkt wurde, spiele dafür keine Rolle.

Anders sehe es aus, wenn ein Foto über einen Hyperlink zugänglich gemacht werde, der auf die Seite verweise, auf der das Foto ursprünglich veröffentlicht wurde: Dies trage zum guten Funktionieren des Internets bei.

Das Urteil könne eine Reihe von Klagen auslösen, wenn Künstler ihren Rechten nachgingen, sagte der Anwalt Nils Rauer von der Kanzlei Hogan Lovells. Die Gesellschaft müsse das Urheberrecht respektieren. Ziel der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EuGH sei es, diesen Respekt zu schaffen.

Die Schülerin hatte das Foto von der Homepage eines Reisemagazins heruntergeladen. Der Fotograf hatte dagegen geklagt und geltend gemacht, dass er das Nutzungsrecht nur dem Magazin gewährt habe.

  • rtr

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