MD - Medizinischer Dienst

2023-07-30 Bei medizinischen Gutachten ist Begleitperson erlaubt

Betroffene waren bisher auf sich allein gestellt. Nun gibt es ein klares Urteil. Anwältin Anne-Kathrin Gröninger hat dafür gekämpft.

Paragraphenzeichen unter einer Lupe vor rosafarbenem Hitnergrund
In Sachen Recht nachgefragt                                                                                   Foto: H. Smikac

KASSEL (kobinet) Betroffene waren bisher bei medizinischen Begutachtungen auf sich allein gestellt. Ob dabei eine Vertrauensperson des Betroffenen anwesend sein durfte, darüber konnte der Gutachter entscheiden. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein bahnbrechendes Urteil und längst überfälliges klares Urteil – Angehörige des zu Begutachtenden dürfen beim medizinischen Gutachten mit dabei sein. Das wurde nach sechs Jahren Kampf auf dem Weg durch die Gerichte entschieden.

Hallo Niedersachsen hat dazu gestern den Beitrag: „Medizinisches Gutachten: Begleitperson laut Gericht erlaubt.“ gesendet. Dieser ist unter diesem Link zu sehen.