Renten

Umsetzung des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes – EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz

2024-02-27_Umsetzung des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes _ Deutsche Rentenversicherung

Umsetzung des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes
EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz
Datum: 27.02.2024

Die Deutsche Rentenversicherung wird ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigenerhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlagautomatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung wird die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufenerfolgen:

  • Erste Stufe:
    Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats.
  • Zweite Stufe:
    Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente ineiner Summe. Es erfolgt keine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag.

Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was Ihnen zusteht.

Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner (2024)

QR Code