Grundsicherung Hartz IV

Bundestag verhandelt über die Höhe von Hartz IV und Grundsicherung

Bundestag verhandelt über die Höhe von Hartz IV und Grundsicherung

Bildbeschreibung Seitenblick auf den Rechstag mit einer Hand im Vordergrund, die Geld in der Hand hält
Foto: kk | © 2020 EU-Schwerbehinderung

Der Regelsatz für Hartz IV steht schon lange in Kritik. Dazu zählt auch die Grundsicherung, also die Leistungen, die jene erhalten deren Rente oder Erwerbsgeminderten Rente nicht ausreicht. Die Kritik dabei ist die Höhe der Regelsätze die als zu gering angesehen wird.

Deutschland ist Teil des UN-Sozialpakts und musste sich von diesem bereits massive Kritik gefallen lassen, denn auch die UN bewertet den Hartz-IV-Satz oder die Grundsicherung als zu gering.

In Bayern gibt es eine Initiative. „Rechte statt Reste“. In einem Video macht die Initiative auf die Problemstellung aufmerksam und thematisiert insbesondere die Kritik der UN.

Im Abschnitt Soziale Sicherheit der UN heißt es: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die Höhe der sozialen Grundleistungen nicht ausreicht, um den Empfängern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Sie ist auch besorgt über die Berechnungsmethode des Existenzminimums, die auf einer Stichprobenerhebung über die Ausgaben der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen beruht und einige Grundkosten ausschließt.“

Leichter Optimismus könnte sich aus der Tatsache ergeben, dass am 2. November eine Anhörung mit dem langen Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie weitere Anträge“ stattfindet. Schaut man sich allerdings die Anträge der Parteien, als auch die Stellungnahmen der Verbände an, so wird man die Kernkritik des UN-Sozialpaktes nicht wiederfinden. Das dadurch viele Menschen das Vertrauen an die Regierung, aber auch die Verbände verloren haben, wenn sich nicht einmal für Kritiken der vereinten Nationen stark gemacht wird, verwundert wenig.

Ein Video vom „Kirchlichen Dienst der Arbeitswelt“ verdeutlicht die Problematik.

Verletzt Hartz IV die Menschenrechte?*
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Am Montag dem 2. November steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes Drucksache: 19/22750 im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Gegenstand der Anhörung sind ein Antrag der AfD-Fraktion (19/23128), der FDP-Fraktion (19/15040), der Fraktion Die Linke (19/23113) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23124).

Dabei ist das Ziel des Gesetzentwurfs 19/22750 eine verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen.

Der Unterschied zu den vorangegangenen Regelsatzänderungen sind die aktuellen Anpassungen bei Kommunikationsausgaben. Die Bundesregierung verweist in ihrem Entwurf darauf das auch die Kosten für die Handynutzung berücksichtigt werden sollen.

Antrag der AfD

Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Taschengeld für die in Heimen lebenden Bürger“ 19/23128. Für Heimbewohner fordert die AfD im Jahr 2021 ein Taschengeld von 160,56 Euro, in ihrem Antrag 19/23128. Dieser liegt derzeit für Volljährige nur bei 116,64 Euro, schreibt sie. Um ein „Mindestmaß an Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, soll deshalb die Bundesregierung kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 27b des Zwölften Sozialgesetzbuches ändern. Dabei sei Insbesondere dies mit Blick auf teilweise behinderte bzw. sehr betagte Menschen in Heimen umzusetzen, um ein Mindestmaß an Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so zu ermöglichen, schreiben die Abgeordneten.

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Einführung eines „Liberalen Bürgergeldes in ihrem Antrag 19/15040. So sei es an der Zeit, Hartz-IV die Grundsicherung für Arbeitsuchende so zu reformieren, dass sie den Einstieg in Arbeit und den Aufstieg innerhalb der Arbeitswelt erleichtert und gerade jungen Menschen mehr Perspektiven bietet, schreiben die Liberalen.

Dabei verlangen Sie unter anderem bessere Hinzuverdienstregeln, eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens, regional ausdifferenzierten Pauschalen für Kosten der Unterkunft und Heizung und eines einfachen Verfahrens zur Bestimmung der Pauschalen, eine Betreuung der sogenannten „Aufstocker“ nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Arbeitsagenturen und eine Anpassung der Sanktionen sowie bessere Weiterbildungsmöglichkeiten.

Antrag der Linken

Die Linken haben einen Antrag mit dem Titel „Rechentricks überwinden – Regelbedarfe sauber berechnen“. Dabei kritisieren Sie, dass die Regelbedarfe von Hartz-IV seit Jahren „kleingerechnet“ würden und zitiert in ihrem Antrag 19/23113 Fachleute und die Bevölkerung, Gewerkschaften und Verbände, sprechen sich für höhere Sätze aus. „Der Regelbedarf für Erwachsene liegt im Jahr 2021 bei 658 Euro“, rechnen die Linken vor.

Dabei fordern Sie ihn ihrem Antrag, dass die Kosten für Haushaltsstrom am Bedarf orientiert übernommen würden und die Anschaffung von langlebigen Gebrauchsgütern für den Haushalt („Weiße Ware) wie Kühlschränken oder Waschmaschinen in Form von Geldleistungen gewährleistet werden müsse. Zudem fordern Sie eine Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro pro Kind sowie weitere Zuschläge für Kinder aus armen Familien.

Antrag der Grünen

Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren – Regelbedarfsermittlung reformieren“ 19/23124. Die Grünen kritisieren das Regelbedarfsermittlungsverfahren grundsätzlich. In ihrem Antrag schreiben sie, dass der Anspruch des Verfahrens, ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern und das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern, würde nicht erfüllt werden. Darum soll die Regierung die Regelbedarfsermittlung reformieren und ein „methodisch konsistentes Verfahren zur Berechnung von Regelbedarfen für Erwachsene und Kinder“ einführen. So gelte es dabei unter anderem, die Regelbedarfe von Haushalten abzuleiten, die statistisch zuverlässig seien. Dabei schließe dies etwa Sozialhilfehaushalte oder Haushalte in verdeckter Armut aus.

 

Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung

Quelle: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/4771-bundestag-verhandelt-ueber-die-hoehe-von-hartz-iv-und-grundsicherung?fbclid=IwAR2IEYeL3Vyl73TXGy737Mumgvwz3sQnvWUrzb3EvPdxeSrHRTUn1HYo4pc

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