Allgemein Steuererleichterung

Sozialverbände begrüßen Steuererleichterung für Menschen mit Behinderung

Sozialverbände begrüßen Steuererleichterung für Menschen mit Behinderung

Die Bundesregierung entlastet Menschen mit Behinderung. Der Behinderten-Pauschbetrag wird verdoppelt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde gestern im Bundestag beschlossen. (wir berichteten) Demnach kann künftig jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen, weil die komplizierten Voraussetzungen bei niedrigen GdB gestrichen werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Steuererleichterung. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

„Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Während andere Steuerpauschbeträge in den letzten Jahren stetig angepasst wurden, herrscht beim Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung seit 45 Jahren Stillstand. Es ist für uns ein Erfolg, dass sich das nun endlich ändert.“

Der VdK begrüßt auch, dass künftig auch bei der Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro und bei der Pflege einer Person mit Pflegegrad 3 ein Betrag von 1.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann. Bei Pflegegrad 4 und 5 soll der Pflegepauschbetrag künftig von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht werden. Der VdK fordert die Bundesregierung weiterhin auf, eine regelmäßige Dynamisierung der Pauschbeträge festzuschreiben, damit die Betroffenen nicht wieder so viele Jahre auf eine Anpassung warten müssen.

Zu der am Donnerstag vom Bundestag in 2./3. Lesung zur Abstimmung stehenden Anhebung des Behindertenpauschbetrages erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

„Die Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist ein wirklich gutes Signal für alle einkommenssteuerpflichtigen Menschen mit Behinderungen.

Die überfällige Anhebung setzt eine langjährige Forderung des SoVD um. Wir haben wiederholt betont, dass die seit 45 Jahren fast unveränderten Beträge längst nicht mehr die tatsächliche Lohn- und Preisentwicklung abbilden.

Erleichternd wirken zudem die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale und die Streichung zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt eines Behindertenpauschbetrages bei einem Grad der Behinderung (GdB) kleiner als 50. Die Verbesserungen beim Pflegepauschbetrag zugunsten pflegender Angehöriger setzen positive Signale, die gerade in Zeiten der Pandemie ermutigend wirken können.

Leider ist die automatische Dynamisierung des Behindertenpauschbetrages nicht gelungen. Der SoVD wird daher alles in seiner Kraft Stehende tun, damit bis zur nächsten Anpassung nicht erneut fast ein halbes Jahrhundert verstreicht.“

Zum gestrigen Beschluss des Deutschen Bundestages, der eine Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge, die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale, weitere Steuervereinfachungen und eine Erhöhung und Ausweitung des Pflege-Pauschbetrages vorsieht, erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:

“Heute ist ein guter Tag für viele arbeitende Menschen mit Behinderungen. Sie zahlen Einkommensteuer, müssen behinderungsbedingt aber oft höhere Aufwendungen tragen. Beispielsweise für Fahrtkosten und Hilfen bei den regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens wie der Körperpflege.

Die Behinderten-Pauschbeträge werden nun verdoppelt und können nun auch schon mit einem Grad der Behinderung von 20 geltend gemacht werden. Und ebenso unbürokratisch können behinderungsbedingte Fahrtkosten abgesetzt werden. Das haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal mit einer gesetzlichen Änderung klargestellt. Genauso wie die Klarstellung, dass die Fahrtkostenpauschale auch für taubblinde Menschen gilt.

So gut die gesetzlichen Verbesserungen sind, so wichtig ist es jetzt, in den kommenden Jahren zu überprüfen, ob die Pauschbeträge auch langfristig den behinderungsbedingten Mehraufwendungen gerecht werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Prüfauftrag erhalten. Denn es darf nicht wieder über 40 Jahre bis zur nächsten Anpassung der Pauschbeträge dauern.”

Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen von der SPD teilt zum Behinderten-Pauschbetrag mit:

„In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Personen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftige, die ausschließlich von ihren Angehörigen betreut werden. Diesen Menschen wollen wir konkret im Alltag helfen, indem wir sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlasten. Als SPD-Bundestagsfraktion war uns dabei besonders wichtig, dass die Pauschbeträge in Zukunft evaluiert werden. Die Betroffenen sollen nicht noch einmal über vier Jahrzehnte auf eine steuerliche Besserstellung warten müssen.

Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt werden soll.

Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf deutlich von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht und erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.“

 

Autor: md / © EU-Schwerbehinderung

Quelle: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/4751-sozialverbaende-begruessen-steuererleichterung-fuer-menschen-mit-behinderung?fbclid=IwAR20fjGrS0gexK—sTsLQEayvUsWsp3cFJ_FW6Rpw8dejDdADZ5KQBVxL4

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