barrierefreies Reisen

Bundsekabinett beschließt einen Gesetzesentwurf zur Barrierefreiheit

Bundsekabinett beschließt einen Gesetzesentwurf zur Barrierefreiheit

Bildbeschreibung: Auf dem Bild ist ein ICE zu sehen.
Foto: © 2019 EU-Schwerbehinderung

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass gemäß des Gesetzesantrag aus dem Bundesrat, der Länder Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, ein Gesetzesentwurf  zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr, verfasst werden soll. Der Gesetzesantrag ist vom 21.08.2019.

Im Antrag heißt es:

Die Barrierefreiheit von Bahnanlagen und Fahrzeugen leitet sich bereits aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) ab, das seine nationale Umsetzung u.a. im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) gefunden hat.

Im Interesse der Verwirklichung dieses Ziels müssen die Gestaltung der Bahnanlagen, insbesondere der Bahnsteige, die eingesetzten und die künftig vorgesehenen Fahrzeuge aufeinander abgestimmt sein. Aufgrund des seitens der Eisenbahninfrastrukturunternehmen – oft mit maßgeblicher Finanzierung des Bundes, der Länder und der Kommunen – erreichten Ausbaustands der Bahnsteige und der langjährig festgelegten Fahrzeugeinsatzkonzepte der Länder und Aufgabenträger erscheint eine kurzfristige einheitliche Bahnsteighöhe von 0,76 m über Schienenoberkante nicht für alle Teilnetze als sachgerecht und behindert die zeitnahe und kostengünstige Verwirklichung des Ziels der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr. Für die Zeit bis zur Verwirklichung einer einheitlichen Höhe von 0,76 m über Schienenoberkante ist eine Gleichstellung mit einer Bahnsteighöhe von 0,55 m über Schienenoberkante erforderlich.

UPDATE: Die FDP hat heute einen Antrag unter der Drucksache , im Deutschen Bundestag gestellt (Drucksache: 19/14787). In dem Antrag fordert die FDP die Bundesregierung auf, ein Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Barrierefreiheit im Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleisten soll. Der Staat müsse dafür als Vorbild dienen, so die FDP. Der Barrierefreie Zugang soll auch für den Fernverkehr und den Zugang zu öffentlichen Gebäuden festschreiben. In dem Antrag stützt sich die FDP auf die UN-Behindertenrechtskonvention zu der Deutschland sich mit der Ratifizierung vor 10 Jahren, zur Umsetzung verpflichtet hat.

UPDATE: Seitens der Bundesregierung gibt es unter der Drucksache 19/14819 einen Gesetzesentwurf, der den Forderungen des Bundesrats nachkommt. Die Forderung des Bundesrats spiegelt sich somit im Gesetzentwurf wieder:

  • Aufnahme der Anforderungen an die Barrierefreiheit in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), also auf gesetzlicher Ebene, um dem Aspekt der Barrierefreiheit mehr Gewicht zu verleihen.
  • Implementierung des Einvernehmens zwischen den Aufgabenträgern als Verantwortungsträger für den Schienenpersonennahverkehr und den Eisenbahnen, die die Verantwortung für die Infrastruktur oder Fahrzeuge tragen.
  • Gleichstellung von Bahnsteighöhen von 0,55 Meter und 0,76 Meter.

Allerdings heißt es auch in der Stellungnahme der Bundesregierung: “Daher ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführend, daneben auch eine Bahnsteighöhe von 0,55 Metern ü. SO als gleichrangig in der EBO zu verankern. Im Gegenteil würde damit möglicherweise eine einheitliche Bahnsteighöhe dauerhaft ausgeschlossen, wenn die von den Ländern geforderten Zwischenstufen mit sogenannten „55erBahnsteigen“ zur Dauerlösung würden.”

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