BTHG-BundesTeilHabeGesetz UN-BRK-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Beschlossene Änderungen im Sozialgesetzbuch unzureichend?

Beschlossene Änderungen im Sozialgesetzbuch unzureichend?

Bildbeschreibung: Teilansicht des Reichstags mit der Innenschrift "Dem Detschen Volke"

Heute fand im Bundestag die abschließende Sitzung zur Änderung des SGB IX und SGB XII statt und es wurden viele Anträge abgelehnt. Nur der Regierungsentwurf wurde mit einigen Änderungen angenommen. Ab 1. Januar 2020 sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, personenzentriert ausgerichtet werden. Damit gibt es keine Unterscheidungen mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen. (Wohnformen). Die gesamten Änderungen können hier als PDF-Datei herunter geladen werden.

Zusätzlich sollen einige redaktionelle Änderungen durchgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Irritationen bei der Gesetzesausführung geführt haben.

Es gab aber auch viel Kritik seitens der Oppositionsparteien, die viele der Änderungen als nicht ausreichend ansehen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvertion in Deutschland bemängeln, so wie es seitens der UN bereits erfolgt ist.

Jens Beck (FDP) bezeichnete das Gesetz als „nicht zustimmungsfähig“, da es seiner Meinung nach unzureichend bleibt.

Sören Pellmann (Die Linke) betont „Die Anhörung am Montag (wir berichteten) hat gezeigt, welche gravierenden Mängel insbesondere bei Beteiligung von Menschen mit Behinderung immer wieder vorliegen.“ Und bemängelt die nur 10 Tage Anhörungsfrist, die deutlich zu wenig waren. Er betonte auch, dass es kaum verständlich ist, dass zu solchen Anhörungen Dokumente nicht einmal barrierefrei zur Verfügung gestellt werden „So viel zu UN-BRK“, betonte er. „Auch das ist für uns ein deutlicher Rückschritt und ein Verstoß gegen die UN-BRK“, wie Herr Pellmann weiter ausführte.

Corinna Rüffer (Bündnis 90/ Die Grünen) begann ihre Rede mit einem Szenario und sagte „Liebe Demokratinnen und Demokraten, wir stellen uns jetzt mal vor, wir haben einen behinderten Menschen, vielleicht einen jungen Menschen so 25 Jahre alt, der zur Bundesagentur für Arbeit geht, mit der Bitte, ich möchte in einem ganz normalen Unternehmen beschäftigt werden und stellen uns dann vor, was ihm geantwortet wird. Nicht etwa, welche Unterstützung brauchen sie denn um dieses Ziel zu erreichen, sondern warum gehen sie nicht in eine Werkstatt für behinderte Menschen.“. Diesen Zustand bemängelte Frau Rüffer deutlich und erwähnte, dass genau solche Geschichten am Montag in der Anhörung benannt worden sind. Sie wies darauf hin, dass hier deutliche Änderungen erforderlich sind und für Menschen in Werkstätten dringend Perspektiven benötigt werden.

Andrea Glöckner (SPD) fing ihre Rede mit einer Anmerkung an die UN-BRK und sieht den Anspruch der SPD darin, das hier an der Verwirklichung weiter gearbeitet werden muss. Laut ihrer Darstellung ist sie froh, dass die Änderungen im SGB IX und SGB XII erfolgen und sieht diese als einen ganz großen Schritt nach vorne. „Mit diesem Gesetz geht es um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, so ihre Aussage.

In der anschließenden Abstimmung wurden die Anträge der Linken, der Grünen und der FDP abgelehnt.

Die Linken forderten: Die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen und die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen anzuheben. (Drucksache 19/11099).
Die Grünen forderten: Die Leistungsberechtigten ein echtes Wunsch- und Wahlrecht erhalten, wenn es um die Art der Leistung und den Ort der Leistungserbringung geht. (Drucksache: 19/5907)
Die FDP forderte: Die Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderungen verbessern. (Drucksache: 19/9928)

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