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Nachbesserungen zum Teilhabegesetz gefordert

Nachbesserungen zum Teilhabegesetz gefordert

2019-10-14-Anhörung im Reichstag erklärt UN-BRK als gescheitert

Berlin (kobinet) Ganz unterschiedlich beurteilen Sachverständige die von der Bundesregierung geplanten rechtlichen Regelungen für Menschen mit Behinderungen, mit denen sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages bei einer öffentlichen Anhörung am Montag befasst hat. Konkret ging es um den Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) und anderer Rechtsvorschriften (19/11006) sowie um eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen.

Grundsätzlich gab es auch bei dieser Anhörung Kritik in Sachen Partizipation. Um die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, kritisierte Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die wiederholt “viel zu kurzen” Fristen für Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und die mangelnde barrierefreie Bereitstellung der Dokumente. Dies erschwere es laut einem Bericht von Heute im Bundestag zufolge Menschen mit Behinderungen, sich einzubringen, und komme einer “Scheinbeteiligung” nahe. Hinsichtlich der geplanten gesetzlichen Änderungen appellierte sie einem Bericht von Heute aus dem Bundestag zufolge, das geplante Angehörigenentlastungsgesetz möglichst zeitnah zu verabschieden.

Kathrin Völker von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen begrüßte dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge das Vorhaben der Bundesregierung, in ihrem Entwurf klarzustellen, dass für sogenannte andere Leistungsanbieter eine Anrechnungsmöglichkeit von Aufträgen der Arbeitgeber auf die Ausgleichsabgabe-Schuld nicht bestehe. Durch die Anrechenbarkeit von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe sei es Werkstätten überhaupt erst möglich, am Wettbewerb teilzunehmen, begründete Völker ihre Haltung. Andere Leistungsanbieter konzentrierten sich auf leistungsstärkere Menschen, weil sie keine Aufnahmeverpflichtung hätten. Daher sei es richtig, dass diese Bevorzugung weiterhin nur für Werkstätten gelte. Diese Auffassung vertrat dem Bericht zufolge auch Silvia Helbig vom Deutschen Gewerkschaftsbund: Andere Leistungsanbieter seien nicht vergleichbar mit den Werkstätten für behinderte Menschen. Sie müssten auch nicht die gleichen Auflagen erfüllen und kein Zertifizierungsverfahren durchlaufen, gab Helbig zu bedenken. Daher sei die Klarstellung im Gesetz “folgerichtig”. Dies waren dann auch die einzigen Sachverständigen, die diese Auffassung vertraten.

Dass es für eine bessere Nutzung des Budgets für Arbeit noch Verbesserungsbedarf gäbe, darin waren sich die Sachverständigen bei der Anhörung weitgehend einig.

Link zum Bericht zur Anhörung und der Videoaufzeichnung auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

Aufzeichnung der Anhörung vom 14.10.2019 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages

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