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Anhörung im Reichstag erklärt UN-BRK als gescheitert

Anhörung im Reichstag erklärt UN-BRK als gescheitert

Bildbeschreibung: Foto zeigt die Aufschrift "Wir sind das Volk" am Reichstagsgebäude

Gestern fand die öffentliche Anhörung zu den geplanten Änderungen im Sozialgesetzbuch IX und XII statt. In der Anhörung wurde sehr deutlich gemacht, dass seitens der Bundesregierung und der resultierenden Gesetze, die Bundesrepublik Deutschland noch weit von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist.

Weniger bekannt ist dabei, dass das Schwerbehindertenrecht eigentlich seine Wurzeln bereits eine Konsequenz des 1. Weltkrieges ist und dazu dienen sollte, die Kriegsveteranen mit Behinderung wieder in das Berufsleben zu integrieren. 2009 kam dann die UN-BRK, eine Verpflichtung, dem eines Bundesgesetzes gleichgestellt, die heutige Menschen mit Behinderung ihre Rechte und volle Integration sowie Teilhabe, sicher stellen soll. Daraus sollte man erwarten können, dass das Thema Teilhabe in Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

In der Praxis sieht das aber anders aus, wie in der Anhörung sehr deutlich wurde. Es wurde über Maßnahmen diskutiert, wie Unternehmen und Betriebe dazu motiviert werden können, mehr Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Seitens der AfD kam der Vorschlag „Provision statt Sanktion“, der aber stark kritisiert wurde, da eine Provision für jeden beschäftigten mit Behinderung, kaum Anreize geben würde. Auch andere Vorschläge, wie das Herabsetzen der Beschäftigungsquote sind ebenfalls erwähnt, aber nicht näher thematisiert worden. Insgesamt gewann man aus der Anhörung zwar das Gefühl, dass vieles in der Teilhabe noch erleichtert werden muss, aber dazu auch noch viele Hürden zu beseitigen sind. Für die Zuhörer/In war es wie eine Anhörung, bei der viele Probleme thematisiert, aber keine Wirklichen Lösungen bereitgestellt wurden.

Eine weitere Kritik viel bei dem Thema, wenn es um die Hürden für Menschen mit Behinderung geht. Exemplarisch wurde dabei der Fall aus Oberbayern thematisiert, bei dem eine schwangere Frau ihr Kind nach der Geburt nicht behalten durfte, nur weil offensichtlich Kontoauszüge fehlten. Offensichtlich eines von vielen Problemen, die nicht nur im Bezirk Oberbayern zu finden sind.

Gerade Behörden die für die Beantragung von Sozialleistungen zuständig sind, scheinen immer noch nicht erkannt zu haben, welchen individuellen Bedarf und welche individuelle Umgangsweise mit Antragsteller/In erforderlich sind. Somit stehen gerade Menschen mit Behinderung, immer wieder vor Hürden, die kaum oder gar nicht von Menschen mit Behinderung bewältigt werden können. Es scheint oft wie „Schikane an Menschen mit Behinderung“, wenn es um Anträge oder benötigte Unterlagen geht. In der Anhörung wurde zwar die Forderung laut, dass dieses umgehend geändert werden müsse, aber auch hier wurden keine Lösungsvorschläge präsentiert.

Die Gesamtkritik ging so weit, dass klar artikuliert wurde, dass der „Sprung zur UN-BRK“ nicht geschafft wurde. Eine kleine Bestätigung dafür, gab es in der Anhörung selbst. Es war offensichtlich nicht möglich, die Dokumente, den Beteiligten Verbänden, die sich in der Anhörung äußern sollten, in barrierefreier Form bereit zu stellen.

Am Donnerstag werden die Gesetzesänderungen zum SGB IX und SGB XII, ein Thema im Bundestag sein.

Anhörung vom 14.10.2019:

 

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