T4 (Euthanasie)

Vor 80 Jahren begann die systematische Tötung von Menschen mit Behinderung

Vor 80 Jahren begann die systematische Tötung von Menschen mit Behinderung

Krautheim (kobinet) Vor achtzig Jahren – am 1. September 1939 – begann nicht nur der Zweite Weltkrieg, sondern per rückdatiertem Erlass auch die systematische Tötung von Menschen mit Behinderungen durch das nationalsozialistische Regime. Der Vorsitzende des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK), Gerwin Matysiak, hat sich angsesichts dieses Datums und der aktuellen Diskussion um die Intensivpflege seine Gedanken gemacht, die die kobinet-nachrichten im folgenden veröffentlich.

Gedanken von Gerwin Matysiak, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK)

Vor achtzig Jahren – am 1. September 1939 – begann nicht nur der Zweite Weltkrieg, sondern per rückdatiertem Erlass auch die systematische Tötung von Menschen mit Behinderungen durch das nationalsozialistische Regime.

Bis Kriegsende fallen den später unter dem Namen ‚Aktion T4‘ bekannt gewordenen Morden rund 70.000 Menschen zum Opfer. Insgesamt sterben im Rahmen der Krankenmorde rund 200.000 Menschen. Das Ziel war es, die Kosten für die Pflege in den Krankenanstalten zu senken und unheilbare Erbkrankheiten auszurotten.

Vor diesem Hintergrund fordert unser Verband im Aktionsbündnis des Deutschen Behindertenrates, dass der jetzt vorgelegte Referentenentwurf zum neuen Rehabilitations- und Intensivpflegegesetz (RISG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, im Wesentlichen überarbeitet werden muss.

Selbstbestimmtes Leben und das Recht auf menschenwürdiges Wohnen werden in diesem Referentenentwurf ausgehebelt. Betroffene würden dann in stationäre Einrichtungen eingewiesen und dürften nur in Ausnahmefällen zu Hause leben.

Menschen, die auf Intensiv- und Beatmungspflege angewiesen sind, haben das Recht mit eigener Assistenz selbstbestimmt in ihrer Wohnung zu leben. Das bestätigt auch das kürzlich im Fall des schwerbehinderten Markus Igel ergangene Urteil des Mainzer Sozialgerichts. Kein Mensch darf aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen werden, in eine Pflegeeinrichtung zu ziehen. Dafür setzt sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. zusammen mit den weiteren 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland ein.

Quelle: https://kobinet-nachrichten.org/2019/08/31/vor-80-jahren-begann-die-systematische-toetung-von-menschen-mit-behinderung/?fbclid=IwAR0GaguALBhWjnWLtQypNVSiBUhhEqQXPZpO338cnjtFI5j-qgggaP7dRP8

Einen Kommentar schreiben