Selbstbestimmt leben

VdK: Selbstbestimmung Betroffener jederzeit gewährleisten

VdK: Selbstbestimmung Betroffener jederzeit gewährleisten

Ausrufezeichen – ©-Foto-Public Domain

Berlin (kobinet) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stützte sich in seiner Argumentation für die Pläne zur Intensivpflege beatmeter Menschen immer wieder auf die Zustimmung der Verbände. Neben der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) hat mittlerweile auch der Sozialverband VdK klargestellt, dass die Selbstbestimmung Betroffener jederzeit gewährleistet werden muss.

“Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung vorgelegt. Das abgekürzt ‘Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)’ genannte Regelwerk sorgt für viel Kritik bei Betroffenen. Der Sozialverband VdK teilt das Ziel, die Versorgung von Patienten in Beatmungs-WGs zu verbessern, bei der Umsetzung muss aber noch viel nachgesteuert werden. Gute und menschenwürdige Versorgung darf nicht davon abhängen, ob Patienten zu Hause, im Krankenhaus, im Heim oder in ‘Beatmungs-WGs’ gepflegt werden. ‘In manchen ‚Beatmungs-WGs‘ ist die Versorgungslage aber bei Weitem nicht so gut, wie wir es uns wünschen’, betonte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele in einer Presseerklärung des VdK.

Beatmungs-WGs seien oft schlecht überwacht und wenig kontrolliert. Hier hätte der Vorstoß des Gesundheitsministeriums nach Ansicht des VdK in erster Linie ansetzen müssen. “Stattdessen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen in Gefahr. Menschen, die bisher zu Hause gepflegt wurden, könnten gezwungen werden, in Pflegeheime zu ziehen, da die Krankenkassen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Pflege zu Hause nur noch in Ausnahmefällen bezahlen sollen. Betroffene müssen ein Recht haben zu entscheiden, wo sie leben und gepflegt werden möchten. Die Menschenwürde, die Freiheit des Einzelnen und die Freizügigkeit sind unsere stärksten Grundrechte. Sie aus Kostengründen einzuschränken, wäre verfassungswidrig“, mahnt die VdK-Präsidentin. “Wir als VdK fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, hier nachzubessern und sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in ein Pflegeheim gehen muss.“ Zudem plädiert der VdK dafür, Krankenhäuser stärker in die Pflicht zu nehmen: Patienten müssten frühzeitig von den Beatmungsgeräten entwöhnt werden. “Das ist in vielen Fällen medizinisch möglich und sollte von den Kliniken auch gemacht werden“, sagt Verena Bentele. Bisher werden nach Beobachtung des VdK viele Patienten zu schnell in die “Beatmungs-WGs” entlassen, wo sie dann oft von Beatmungsgeräten abhängig bleiben.

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