Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Angehörigenentlastung
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) beschlossen, so dass es im Herbst im Bundestag und Bundesrat behandelt werden kann. Neben der Entlastung von Kindern von pflegebedürftigen Angehörigen sieht der Gesetzentwurf auch ein Budget für Ausbildung und entfristung finanzielle Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) vor. Eine Entlastung von pflegebedürftigen Menschen bei Zuzahlungen zur Asistenz ist trotz der Forderung von Verbänden noch nicht Teil des Gesetzgebungsverfahrens.
„Häufig werden die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können. Das Kabinett hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, Angehörige erst heranzuziehen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Bisher gilt diese Regelung nur bei Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung. Von der Neuregelung sollen nun alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro profitieren, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So soll die Einkommensgrenze von 100.000 Euro künftig auch für Familien gelten, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern. Damit geht der Gesetzentwurf über die Vereinbarung im Koalitionsvertag hinaus“, heißt es vonseiten der Bundesregierung. „Im gleichen Umfang sollen außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.“
Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere wichtige Regelungen. Geplant ist etwa ein Budget für Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert – allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern, so die Informationen der Bundesregierung zu dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf.
Wie die tagesschau heute berichtet, liegen aktuell die Einkommensgrenzen bei Alleinstehenden bei 21.600 Euro netto im Jahr und bei Familien bei 38.800 Euro netto. Auch auf Menschen mit Einkommen über 100.000 Euro brutto werden dem Bericht zufolge zukünftig keine übermäßigen Lasten zukommen. Denn das Einkommen des Ehepartners werde nicht mehr mit einberechnet. Zudem werden sie weiterhin hohe Freibeträge geltend machen können, so dass am Ende ihre Belastung im Regelfall nur wenige hundert Euro monatlich betragen dürfte.
Bereits bei der Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf machten Vertreter*innen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales deutlich, dass eine weitere Entlastung bei der Anrechnung des Einkommens behinderter Menschen selbst ist in diesem Gesetzentwurf nicht geplant sei. Dies wurde von einer Reihe von Verbänden sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Anhörung kritisiert.