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Bahn muss Ein- und Ausstieg für behinderte Menschen ermöglichen

Bahn muss Ein- und Ausstieg für behinderte Menschen ermöglichen

Veröffentlicht am  von Hartmut Smikac

Freie Fahrt
Freie Fahrt         Bild: hs

Berlin (kobinet) Durch ein Rechtsgutachten, dessen Entwurf am Dienstag den beteiligten Schlichtungsparteien vorgestellt wurde, sieht sich die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL in ihrem Rechtsanspruch gegen die Deutsche Bahn (DB) in allen Punkten voll bestätigt. Die Schlichtungsstelle BGG hatte das Gutachten als letzte Schlichtungsmöglichkeit bei dem Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg in Auftrag gegeben.

„Laut Gutachten ist die Deutsche Bahn bei entsprechender Voranmeldung verpflichtet, zu allen Zeiten mit Zugverkehr das Ein- und Aussteigen an allen Bahnhöfen als ´Angemessene Vorkehrung´ zu gewährleisten“, erläutert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. Eine Verweigerung erfülle den Tatbestand der Diskriminierung, meint Arnade und beruft sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Das Schlichtungsverfahren droht nun zu scheitern, nachdem sich die DB mehrfach weigerte, auf Vorschlag der ISL ambitionierte Zwischenlösungen anzubieten, um so das Serviceangebot für behinderte Fahrgäste weiter auszubauen. Ein behinderter Mensch im Rollstuhl darf bislang nur in den Dienstzeiten des Bahnsteigpersonals im Fernverkehr ein- und aussteigen. Außerhalb dieser Uhrzeiten wird die Mitfahrt von vornherein verweigert.

„Sollte die Deutsche Bahn und letztendlich die Haupteigentümerin, die Bundesrepublik Deutschland, trotz dieser eindeutigen Rechtslage nicht einlenken, werden wir bis zur letzten Instanz klagen“, kündigte die ISL-Geschäftsführerin an. Weiter fügt Arnade hinzu: „Alle bisherigen Schlichtungsangebote unsererseits wurden seitens der Regierung und der DB nicht umgesetzt. Unser bisheriges Entgegenkommen ziehen wir vollständig zurück – keine Testbetriebe und keine Pilotversuche mehr. Wir fordern jetzt den vollumfänglichen Service der Bahn, so wie es behinderten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in diesem Land zusteht, um endlich dem gleichberechtigten Zugang zum Verkehrsmittel Bahn ein Stück näher zu kommen”.

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