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Misshandlung von Behinderten in Leverkusen: Ex-Betreuerin von „Noemi“ erscheint nicht vor Gericht

Misshandlung von Behinderten in Leverkusen:

Ex-Betreuerin von „Noemi“ erscheint nicht vor Gericht

 Eine ehemalige Mitarbeiterin einer Leverkusener Behindertenwerkstatt sollte sich wegen Freiheitsberaubung vor Gericht verantworten, weil sie eine junge Frau drangsaliert haben soll. Doch die 44-Jährige erschien nicht zur Verhandlung.

Es gibt ein Urteil im Fall „Noemi“, der durch die Veröffentlichung einer RTL-Reportage im Februar 2017 zum Skandal wurde. Auf das Nichterscheinen der Angeklagten nebst Verteidiger waren Staatsanwalt und Richter am Donnerstagmittag im Leverkusener Amtsgericht offenbar vorbereitet. So kam es zu einem Strafbefehl: vierzig Tagessätze zu jeweils sechzig Euro, umgerechnet 2400 Euro.

Nun hat die Angeklagte zwei Wochen Zeit, gegen diesen Richterspruch Rechtsmittel einzulegen. Tut sie das, käme es zu einem erneuten Verhandlungstermin und sie müsste erscheinen. Ansonsten wird das Urteil rechtskräftig und damit wäre ein Vorfall in der Behindertenwerkstatt der Lebenshilfe in Bürrig aus dem Jahr 2015 juristisch – endlich – abgeschlossen.

Das Interesse am Prozess war groß, in den Gerichtssaal 4 des Amtsgerichts waren gut zwei Dutzend Zuhörer gekommen. Die Mutter des Mädchens Noemi war dabei, das in der Behindertenwerkstatt „wie ein Hund“ gerufen wurde. Mitarbeiter ließen es – so der Vorwurf – vorsätzlich stolpern, um sich darüber zu amüsieren. Das alles war in heimlich gemachten Aufnahmen des „Team Wallraff“ zu sehen. Daher lautete der Anklagevorwurf: Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Angesichts der leeren Anklagebank stellte der Staatsanwalt nach kurzer Einschätzung den Antrag auf Geldstrafe, dem der Richter folgte. Es handele sich um einen Fall „im unteren Bereich“ (Staatsanwalt) und liege viereinhalb Jahre zurück. Da die Angeklagte keine Vorstrafen vorweise, brauche es auch keine weitere Abwägungen. Es folgte noch der Hinweis des Richters, dass der Arbeitgeber der Mitarbeiterin eine fristlose Kündigung ausgesprochen habe, 2017 wurde das vom Arbeitsgericht bestätigt. Auch das könne durchaus als eine Strafe verstanden werden.

Damit war der Prozess bereits nach wenigen Minuten beendet. Vor dem Gerichtssaal suchte noch ein Kamerateam nach Stellungnahmen. Meist gingen diese in die Richtung, dass sich die Angeklagte hätte stellen sollen. Aber die Frau wollte – die Vermutung liege nahe – nach dem ganzen Medienrummel nicht noch einmal ihren Ex-Kollegen im Gerichtssaal in die Augen schauen müssen.

Der Staatsanwaltschaft lagen zwei Strafanzeigen vor  – von der Lebenshilfe-Geschäftsführung und Noemis Mutter. Die Lebenshilfe hatte bereits vor dem Ausstrahlen der Sendung des „Team Wallraff“ Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Der Sender hatte zunächst die Einrichtungsleitung mit Vorwürfen konfrontiert ohne Nennung von Einzelheiten. Die Entrüstung in der Bevölkerung über die Enthüllungen war groß. Mitarbeiter und Angehörige von behinderten Menschen, die in der Einrichtung in Bürrig beschäftigt waren, wurden beschimpft und bedroht. Die Polizei musste zum Schutz vor Ort tätig werden.

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