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Prozess 6.06.2019 – 12 h – AG-leverkusen-Opladen – im Lebenshilfe Leverkusen-Bürrig-Fall

6.06.2019 – 12 h AG-LeverkusenOpladen, Gerichtstr. 9, 51379 Leverkusen-Opladen, -Saal 4 – Strafsache – öffentlich – Im Skandal um mutmaßliche Misshandlungen in der Lebenshilfe-Werkstatt Leverkusen-Bürrig

  • Sind am kommenden Verhandlungstag, Donnerstag, den 6.06.2019 um 12 h für die öffentliche Verhandlung am Amtsgericht Leverkusen Zeugen und betroffene Menschen mit Einschränkungen geladen?
  • Steht das Urteil schon vor Verhandlungsbeginn fest?
  • Wird hier wirklich Recht gesprochen?
  • Wer sich davon überzeugen möchte, darf gerne am kommenden Donnerstag, am 6.06.2019 um 12 h im AG-Amtsgericht –Saal 4-, Gerichtsstraße 9, 51373 Leverkusen-Opladen erscheinen.

Wie kann sich ein wehrloser betroffener mitarbeitender Mensch mit Einschränkungen in einer Einrichtung wie der „Lebenshilfe-Werkstatt Bürrig“ vor unangemessenen übergriffigen Handlungen schützen oder im Nachhinein gegen die übergriffigen Personen wehren, wenn diese nicht einmal die Courage haben, Ihr Fehlverhalten einzugestehen.

Auf dem Papier (wie GG-Grundgesetz und in Gesetzestexten) ist das Recht oder das Unrecht, welches nicht angewendet werden darf, zwar niedergeschrieben, aber das Recht auf die Seite des wehrlosen Menschen zugesprochen zu bekommen ist sehr sehr schwer. Selbst wenn man daran fühlen kann, dass es Vorfälle in mehreren Institutionen gibt oder gab und das nicht zum Ersten Mal.

Kann und darf es sein, dass Einrichtungen, die die Menschen mit Beeinträchtigungen schützen sollen, wieder ungeschoren davon kommen, Institutionen sich unfairer Absprachen bedienen und weiterhin mit weißer Weste dastehen, spätestens wenn darüber wieder etwas Gras gewachsen ist?

 

 

Leverkusen Lebenshilfe-Skandal: Prozesstermin steht

Lebenshilfe-Skandal – Prozesstermin steht

Veröffentlicht: Mittwoch, 22.05.2019 13:18

Im Skandal um mutmaßliche Misshandlungen in der Lebenshilfe-Werkstatt Bürrig geht es voran. Einer ehemaligen Betreuerin wird bereits in rund zwei Wochen der Prozess gemacht. Das hat das Leverkusener Amtsgericht mitgeteilt.

Damit hat der Hick Hack in dem Fall offenbar ein Ende. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei ehemalige Mitarbeiter gestellt – gegen zwei davon reichten die Beweise aber nicht aus. Grund dafür war, dass das belastende Videomaterial stark bearbeitet sei, gegen das Persönlichkeitsrecht verstoße und damit nicht als Beweismittel genüge. Hintergrund ist ein Fernsehbeitrag von RTL aus 2017. Eine RTL-Journalistin um das Enthüllungsteam Wallraff hatte verdeckt gefilmt, wie Erzieher der Einrichtung Behinderte schikanieren. Die jetzt Angeklagte muss sich vor Gericht wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.

 Quelle: https://www.radioleverkusen.de/artikel/lebenshilfe-skandal-prozesstermin-steht-166999.html?fbclid=IwAR34tG1tMoczswSERO1qAy3hYqdqTgF1dHF8Gz2hnfgFgms7FIVPQ3zFBzk

 

Nur ein Prozess im Lebenshilfe-Fall

Im Skandal um mutmaßliche Misshandlungen in der Lebenshilfe-Werkstatt Bürrig wird gegen zwei der drei Angeklagten keine Anklage erhoben.

© Radio Leverkusen

Die Richter am Amtsgericht sehen keinen hinreichenden Tatverdacht – das hat jetzt auch das Kölner Landgericht bestätigt.

Bereits zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft waren wegen zu dünner Beweislage abgewiesen worden. Als wesentliches Beweismittel sollte ein Fernsehbeitrag von RTL dienen – dieser sei aber stark bearbeitet gewesen und habe gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, so das Gericht.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Beschwerde eingelegt. Die dritte Angeklagte – eine ehemalige Betreuerin – wird sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Verhandlungstermine stehen allerdings noch nicht fest.

Quelle: https://www.radioleverkusen.de/artikel/nur-ein-prozess-im-lebenshilfe-fall-146083.html

Misshandlungs-Skandal um Lebenshilfe-Werkstatt

Bei den Ermittlungen rund um den Misshandlungs-Skandal bei der Lebenshilfe-Werkstatt in Bürrig hat es offenbar ein Panne gegeben. Das Amtsgericht hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft zuletzt wiederholt abgewiesen – unter anderem weil eine wichtige Zeugin die Aussage verweigern würde. Die hat sich jetzt bei uns gemeldet.

© Getty Images/Pattanaphong Khuankaew

Das stimmt nicht und grenzt an Rufmord, heißt es von der RTL-Filmemacherin. Die Staatsanwaltschaft habe sie gar nicht nach ihrer Aussage gefragt. Die Reporterin hat die zuständigen Stellen jetzt noch einmal daraufhin gewiesen, dass sie zu einer Aussage bereit ist.

Das Landgericht Köln kann jetzt entscheiden, ob es doch noch zum Prozess kommt. Das Leverkusener Amtsgericht hatte die Beweislage zuletzt für zu dünn gehalten: neben der fehlenden Zeugenaussage reiche auch der Fernsehbeitrag als Beweismittel nicht aus. Er sei erheblich bearbeitet und dramaturgisch zusammengeschnitten.

Quelle: https://www.radioleverkusen.de/artikel/misshandlungs-skandal-um-lebenshilfe-werkstatt-97564.html

Anklage gegen Lebenshilfe-Betreuer abgewiesen

Nach dem Skandal um Misshandlungen in der Lebenshilfe Werkstatt Bürrig ist weiter unklar, ob den Beschuldigten der Prozess gemacht wird. Auch die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft hat das Leverkusener Amtsgericht jetzt abgelehnt. Die Begründung: Die Beweislage sei zu dünn.

© Radio Leverkusen

Als wesentliches Beweismittel dient der Fernsehbeitrag von RTL. Reporter hatten die vermeintlichen Misshandlungen in der Einrichtung mit verdeckter Kamera gefilmt – und zwar vor rund drei Jahren. Genau hier sieht das Amtsgericht ein Problem: Denn die heimlichen Filmaufnahmen würden gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Außerdem seien die Aufnahmen erheblich bearbeitet und die Szenen dramaturgisch zusammengeschnitten worden. Die Filmemacherin, als wichtige Zeugin, verweigert die Aussage, sagt das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde gegen die Entscheidung des Leverkusener Amtsgerichts eingelegt. Jetzt muss das Landgericht Köln entscheiden ob die Anklage doch noch zugelassen wird.

Mittlerweile hat sich die Filmemacherin von RTL bei Radio Leverkusen gemeldet und gesagt, dass sie immer schon bereit war, auf jeden Fall vor Gericht auszusagen.

Quelle: https://www.radioleverkusen.de/artikel/anklage-gegen-lebenshilfe-betreuer-abgewiesen-84710.html

2017-09-18-Leverkusen – Lebenshilfe nach Skandal „auf gutem Weg“

2017-09-18-RP-https://rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/lebenshilfe-nach-skandal-auf-gutem-weg_aid-17993235

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