Assistenzhunde

Kino-Hausverbot wegen Assistenzhund

Hausverbot wegen Assistenzhund

Assistenzhunde als medizinische Hilfsmittel

Sozialgesetzbuch IX | SGB IX § 31 Rn. 1 – 20, Definition Hilfsmittel von Olaf Liebig in Dau/Düwell/Joussen, Sozialgesetzbuch IX | SGB IX § 31 Rn. 1 – 20 | 4. Auflage 2014.

„… § 31 Hilfsmittel (1) Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) nach § 26 Abs. 2 Nr. 6 umfassen die Hilfen, die (…) unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um 1. einer drohenden Behinderung vorzubeugen, 2. den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder 3. eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit sie nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind. (2) Der Anspruch umfasst auch die notwendige (…) Instandhaltung, Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel.“

Bundesrat/953. Sitzung, 10.2.2017.

Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen – Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem
1. durch Änderung des § 33 SGB V die Möglichkeit geschaffen wird, dass Assistenzhunde Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V finden können,
2. die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Absatz 5 SGB IX eingetragen werden können und
3. bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Assistenzhunde geschaffen werden.

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