Grundgesetz

Zustimmung zum Grundgesetz – Ergänzungen gewünscht

Zustimmung zum Grundgesetz – Ergänzungen gewünscht

Veröffentlicht am  von Hartmut Smikac

Paragraphenzeichen
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Bild: omp

Berlin (kobinet) Das Grundgesetz stellt für die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine der größten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland dar. In einer aktuellen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum 70-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes teilten 86 Prozent diese Auffassung. Insgesamt 79 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, das Grundgesetz habe sich seit seinem Inkrafttreten im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte bewährt. Zugleich hält jeder zweite Befragte eine Erweiterung es Artikel drei des Grundgesetzes für erforderlich.

Eine Mehrheit der Befragten befürwortet zudem eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Der Schutz vor Benachteiligung gilt derzeit ausdrücklich für Menschen, die wegen ihres Geschlechts, wegen ihrer Religion, ihres Glaubens oder aus rassistischen Gründen, wegen ihrer Sprache, ihrer Heimat, ihrer Herkunft, ihrer politischen Anschauungen oder einer Behinderung benachteiligt werden. Für eine Ergänzung des Schutzes vor Diskriminierung wegen des Lebensalters sprechen sich 56 Prozent der Befragten aus; 52 Prozent befürworten die Aufnahme eines Diskriminierungsschutzes wegen der sexuellen Orientierung. Nach Ansicht von 49 Prozent der Befragten sollte auch der Schutz vor Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden.

„Die Umfrage zeigt: Eine Mehrheit der Befragten hält den derzeitigen Grundrechtsschutz für unvollständig. Gerade in Zeiten, in denen Vorurteile und Hass lauter geäußert werden, wäre es ein wichtiges Signal, den Schutz vor Diskriminierung auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*- und Interpersonen und wegen des Alters klar im Grundgesetz zu verankern“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Montag in Berlin.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Kraft getreten ist, und Diskriminierung im Zivil- und Arbeitsrecht verbietet, ist bereits weiter gefasst als das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. So verbietet das AGG nicht nur Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung, sondern eben auch aufgrund des Lebensalters und der sexuellen Identität.

In der Umfrage äußerten sich die Befragten auch darüber, welche Gruppen ihrer Ansicht nach besonders von Diskriminierung betroffen sind. 60 Prozent gehen davon aus, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung häufig oder gelegentlich vorkommt, gut die Hälfte der Befragten nannte Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität. 39 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Altersdiskriminierung von älteren Menschen häufig oder gelegentlich vorkommt. Weitere Details zu dieser Umfrage sowie die Möglichkeit, die Ergebnisse insgesamt nachzulesen, gibt es auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle.

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