Renten

Petition zum Versorgungsausgleich an den Bundestag

Veröffentlicht am  von Ottmar Miles-Paul

Heinrich Buschmann
Heinrich Buschmann
Bild: MMB

Jockgrim / Berlin (kobinet) Heinrich Buschmann, der sich u.a. bei Mobil mit Behinderung engagiert, hat an den Deutschen Bundestag eine Petition zum Versorgungsausgleich gerichtet, die noch bis zum 27. Mai unterstützt werden kann. Was sich hinter der mit der Petition angestrebten Änderung des § 35 Versorgungsausgleichsgesetz (Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze) verbirgt, verdeutlicht Heinrich Buschmann anhand seines persönlichen Beispiels.

„Als Mensch mit Behinderung einen Partner zu finden ist fast wie ein 6er im Lotto. Wenn dann die Beziehung noch über 30 Jahre hält, könnte man vom Bund fürs Leben sprechen. Kritisch, bzw. richtig lebensbedrohlich wird es, wenn diese Beziehung zerbricht und es zur Scheidung kommt. In einer ’normalen‘ Beziehung gehen beide arbeiten – beide erwerben Rentenanwartschaften. Im Falle einer Scheidung werden diese Anwartschaften gegenseitig hälftig aufgeteilt. Ein Mensch mit Behinderung ist auf Pflege und Assistenz angewiesen, die in der Regel durch den Partner erbracht wird, aufgrund dessen darf er maximal 15 Stunden in der Woche arbeiten. In meinem Fall ging meine Ex-Frau nie arbeiten. Ich war der alleinige Ernährer der Familie. Meine Partnerin erwarb sich durch die Pflege eine winzig kleine Rentenanwartschaft. Der Versorgungausgleich halbierte beide Renten. Wobei meine Ex-Frau noch 10 Jahre auf ihre Rente warten muss, wogegen ich bereits in Rente bin und damit 1.000 Euro pro Monat verliere“, berichtet Heinrich Buschmann.

Er erklärt, warum das so ist. „Nun, 2009 wurde das sogenannte ‚Rentnerprivileg‘ abgeschafft. Es besagte, sofern einer der Beiden bereits in Rente ist, wird der Versorgungsausgleich solange ausgesetzt, bis beide das Rentenalter erreicht haben. Im neu in Kraft getretenen Versorgungsausgleichgesetz wurde in §35 versucht, das Rentnerprivileg zu erweitern. Nicht nur die Altersgrenze, sondern auch Menschen mit Behinderung haben nun die Chance den Versorgungsausgleich solange aussetzen zu lassen, bis beide das Rentenalter erreicht haben, wenn da nicht dieser alles zu Nichte machende Nebensatz wäre: ‚(1) Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung der laufenden Versorgung auf Grund des Versorgungsausgleichs auf Antrag ausgesetzt‘. Meine EX-Frau hat durch die Pflege an meiner Person eine kleine Rentenanwartschaft erworben. Die muss sie mit mir teilen, so wie ich meine Rente mit ihr teilen muss – hälftiger Versorgungsausgleich. Nur – sie bekommt erst in 10 Jahren Rente. Wogegen ich bereits in Rente bin. Ich erhalte also die Hälfte ihrer winzigen Anwartschaft und verliere dafür die Hälfte meiner Rente. Der Rententräger spart sich ca. 1,.000 Euro pro Monat, solange bis meine Ex-Frau in Rente geht und sie dann regulär die Hälfte ihrer Rente und die Hälfte meiner Rente erhält.“

Dagegen richtet sich die Petition von Heinrich Buschmann und er betont: „§35 des Versorgungsausgleichgesetzes muss geändert werden, damit er seinem Sinn entsprechend angewandt werden kann, nämlich dem Schutz wegen Invalidität oder besonderen Altersgrenze. Invalidität ist eine Sache. Aber es kann jeden Mitbürger in Deutschland treffen. Die Wenigsten haben einen Ehevertrag. Und der Bund fürs Leben ist eine Illusion. So kann es jeden treffen, der bereits in Rente ist und sich dann der jüngere Partner trennt. Ich habe ja nichts gegen den Versorgungsausgleich an sich. Ich will nur, dass §35 sinngemäß angewandt werden kann und mir meine Rente solange erhalten bleibt, bis meine Ex-Frau ebenfalls in Rente ist. Ich bitte alle darum, diese Petition zu zeichnen (zu unterstützen) und bitte darum, dafür zu werben, diese Petition zu zeichnen.

Link zur Petition von Heinrich Buschmann an den Deutschen Bundestag

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