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Antrag auf Aufnahme in Wahlverzeichnis bis 5. Mai stellen

Antrag auf Aufnahme in Wahlverzeichnis bis 5. Mai stellen

Veröffentlicht am  von Ottmar Miles-Paul

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Kassel/Erfurt (kobinet) “Am 26. Mai 2019 findet die Europa-Wahl statt. Das Gericht hat entschieden: Auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten, die für alle Sachen eine gesetzliche Betreuung haben, dürfen an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie ein Mensch mit Lern-Schwierigkeiten sind und bisher nicht wählen durften: Dann schicken Sie einen Antrag an das Wahlamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Damit Sie an der Wahl teilnehmen dürfen. Das müssen Sie bis zum 5. Mai machen”, so weist Mensch zuerst, das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten seine Mitglieder in einem Rundschreien darauf hin, dass Menschen, die in allen Bereichen gesetzliche Betreuung nutzen, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019 nun doch auf Antrag an der Europa-Wahl teilnehmen können.

Der Thüringer Landeswahlleiter Günter Krombholz stellte dazu klar, dass die Wählerverzeichnisse für die Europa-Wahl nicht automatisch korrigiert werden. “Hier kann das Wahlrecht nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig, also bis 5. Mai 2019, ein Antrag auf Aufnahme in das Wahlverzeichnis schriftlich gestellt wird”, heißt es in einem n-tv-Bericht.

Link zum n-tv-Bericht

Der Geschäftsführer von Mensch zuerst, Stefan Göthling hofft, dass diese Möglichkeit der Teilnahme an der Europa-Wahl den Betroffenen auch mitgeteilt wird. “Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen nicht nur gute Informationen über ihr Wahlrecht und die Positionen der Parteien, sie brauchen auch eine gute Unterstützung, um an der Wahl teilnehmen zu können. Ich hoffe, dass die gesetzlichen Betreuer*innen, die Familien bzw. Mitarbeiter*innen in Einrichtungen behinderte Menschen dabei unterstützen, ihr Wahlrecht, wie alle anderen auch, wahrnehmen zu können und bei Bedarf auch ins Wahlbüro von einer Person ihres Vertrauens begleitet werden”, erklärte Stefan Göthling.

Der Inklusionsbotschafter Martin Hackl, der mit Hilfe von unterstützter Kommunikation kommuniziert, freute sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und will selbstverständlich auch an der Europa-Wahl teilnehmen. Er betonte, dass es nun auch gute Informationen geben muss, wie die Wahl genau für Menschen funktioniert, die Unterstützung nutzen und dass es auch vonseiten der Parteien mehr gut verständliche Informationen über ihre Ziele geben muss.

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