Bezahlbarer Wohnraum

Mietdiskussion und was öffentlich vergessen wird

Mietdiskussion und was öffentlich vergessen wird

Bildbeschreibung: Luftaufnahme von Berlin

Am Wochenende kam es zu bundesweiten Demonstration zum Thema hohe Mieten in Deutschland. Eine der größten Demos war dabei in Berlin mit mehreren 10 Tausend Demonstrantinnen und Demonstranten. In Berlin startete dabei auf dem Alexanderplatz in Berlin auch eine Unterschriftenaktion zu einem Volksbegehren. Im Kern geht es in dem Volksbegehren geht es darum “Deutschen Wohnen und Co” zu enteignen. Ob dieses Volksbegehren überhaupt juristisch eine Auswirkung hat, ist fragwürdig. Zumindest findet dieses Volksbegehren eine hohe Unterstützung.

Das Kern der Mietdiskussion sind immer mehr steigende Mieten, die sich in einem ungleichem Verhältnis zum Einkommen immer mehr erhöhen, so dass für viele Menschen die Mieten kaum noch bezahlbar sind.

Statistisch verteilen sich in den einzelnen Städten die Mieten wie folgt:

 

Statistik: Städte mit den höchsten Mietpreisen für Wohnungen in Deutschland im 4. Quartal 2018 (in Euro pro Quadratmeter) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista 

In dieser Diskussion, die am Wochenende vielerorts stattgefunden hat und schon seit Jahren ein Dauerbrenner ist, wird oft eine Personengruppe nicht benannt, die von der Problematik oft an das Existenzminimum getrieben wird. Menschen die aufgrund einer plötzlich erlangen Behinderung oder Erwerbsminderung, ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Diese Menschen gelangen durch ihr erlangtes Schicksal nicht selten in die Situation, dass sie durch die krankheitsbedingten finanziellen Einbußen plötzlich ihre Wohnung nicht mehr bezahlen können. Nicht selten führt das zu einem notwendigen Wohnungswechsel, der aber durch die immer steigenden Mieten nicht zu finden ist. Diese Doppelbelastung (Krankheit und die dadurch finanziell erlangte Situation) macht die Menschen nicht selten depressiv. (wir berichteten).

Berlin hat in seinem Artikel 28 Abs.1 stehen: “Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. …”. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist davon so nichts zu finden. Dabei wird das “Recht auf Wohnen”  im Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) durchaus beschrieben. Dieser Pakt wurde am 16.12.1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Am 9 März 1976 wurde das Inkrafttreten des Pakts über das Bundesgesetzblatt 1976 II, 428 bekannt gegeben (hier nachzulesen). Auf den Seiten des Instituts für Menschenrechte ist die deutsche Übersetzung nachzulesen (hier als PDF-Datei). Dort heißt es im Artikel 11 “Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.”

Das sind nur ein paar Argumente die durchaus die Forderung nach günstigen Wohnraum begründen, denn für viele Menschen nehmen Mietkosten plus Nebenkosten den Hauptanteil der monatlichen Kosten ein.

Was treibt aber die Mieten wirklich in die Höhe? Mit dieser Frage müsste man sich befassen. Ist es der reine Profitgier der Eigentümer? Oder haben wir in Deutschland eine Situation in der Bau- und Sanierungskosten, sowie Betriebskosten unnötig in die Höhe getrieben werden?

Vermutlich lässt sich dieses Problem nur lösen, wenn hier politisch etwas geschieht, denn sonst können die hohen Mietpreise nicht nur die Mieter/In in den Ruin treiben, sondern auch der Staat wird langfristig die Kosten mit tragen müssen.

Wie in vielen Dingen, scheint auch hier die Uhr bereits 5 vor 12 zu stehen.

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