Werkstätten für behinderte Menschen

Für Bodo Ramelow sind Werkstätten Inklusionsbetriebe

Für Bodo Ramelow sind Werkstätten Inklusionsbetriebe

Veröffentlicht am  von Christian Mayer

Daumen runter
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Bild: omp

Berlin /Erfurt (kobinet) Am Rande der Kundgebung des Netzwerk UNgehindert am Freitag in Berlin zu 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention sorgte eine Meldung auf der Facebookseite des Freistaates Thüringen für erhebliches Kopfschütteln, die Markus Walloscheck aus Erfurt mitgebracht hatte. Dort heißt es zum Besuch des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow bei der Zweigwerkstatt der Werkstätten des Erfurter Christophoruswerks: “In seinem Grußwort ging der Ministerpräsident auch auf die aktuelle Debatte über die Behindertenwerkstätten ein. So sagte Ramelow, man könne heftig darüber diskutieren, ob das Wort Werkstatt das ausdrückt, was solche Behinderteneinrichtungen heute sind: ein Inklusionsbetrieb.”

“Da scheint der einzige Ministerpräsident der LINKEN in Deutschland im Gegensatz zu der Thüringer Sozialministerin Heike Werner, die übrigens gute Arbeit macht, einiges falsch verstanden zu haben”, erklärte Markus Walloschek. “Integrations- bzw. Inklusionsbetriebe sind klar definiert, sorgen für eine tariforientierte und sozialversicherungspflichtige Bezahlung und stellen eine gute Mischung zwischen behinderten und nichtbehinderten Mitarbeiter*innen auf gleicher Augenhöhe dar. Gerade diese Inklusion trifft auf Werkstätten offensichtlich nicht zu”, betonte Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3. In der Facebook-Meldung zu dem Besuch des Ministerpräsidenten in der Erfurter Werkstatt war daher auch nichts zum äusserst geringen Durchschnittslohn der behinderten Werkstattmitarbeiter*innen von 168 Euro in Thüringer Werkstätten, die äusserst geringe Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und auch nichts über die wohl noch sehr geringe Zahl an Budgets für Arbeit als Alternative zur Werkstatt in Thüringen zu lesen. “Aber in Thüringen wird ja im Oktober gewählt und da zählt wohl jede Stimme, die der Ministerpräsident bei mehreren Werkstättenbesuchen in den letzten Monaten wahrscheinlich zu finden hofft, die so mit der UN-Behindertenrechtskonvention aber wenig zu tun haben”, betonte Ottmar Miles-Paul. So schätzenswert es sei, dass behinderten Menschen in den Werkstätten klar signalisiert wird, dass ihnen niemand ihre Arbeit wegnehmen will und die Werkstätten auch nicht plötzlich ohne Alternative schließen müssen, was derzeit ohnehin in keinster Weise in Sicht ist, müsse man aber trotzdem die Kirche im Dorf lassen und den Inklusionsbegriff nicht noch ganz verhunzen, ärgert sich Ottmar Miles-Paul. “Sollte es mit der Wiederwahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten im Herbst nicht klappen, kann er ja für 168 Euro in einer der vielen Werkstätten für behinderte Menschen mit einem Durchschnittslohn von 168 Euro im Monat anfangen, vielleicht spricht er dann des öfteren über Themen wie den Mindestlohn in Werkstätten und über wirklich inklusive Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit entsprechender Unterstützung”, legte Ottmar Miles-Paul zynisch nach.

Link zum Facebook-Eintrag des Freistaates Thüringen zum Werkstattbesuch von Bodo Ramelow

In seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands vom 13. Mai 2015 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen übrigens auch Stellung zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und zur Schaffung von Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genommen. Unter anderem empfiehlt der Ausschuss “die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt”.

Im Einzelnen heißt es in den abschließenden Bemerkungen dazu wie folgt:

“Arbeit und Beschäftigung (Art. 27)

49. Der Ausschuss ist besorgt über

(a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates;

(b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern;

(c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern.

50. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch

(a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an zugänglichen Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen;

(b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt;

(c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind;

(d) die Sammlung von Daten über die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.”

Link zum gesamten Dokument der Abschließenden Bemerkungen zur ersten Staatenprüfung Deutschlands

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