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VDAB glaubt nicht an höhere Vergütungen in der ambulanten Pflege

VDAB glaubt nicht an höhere Vergütungen in der ambulanten Pflege

Veröffentlicht am  von Jens Wegener

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Berlin (kobinet) Die nach wie vor niedrigen Vergütungen in der ambulanten Pflege stehen in der Kritik. Trotz gesetzlicher Vorgaben durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verhindern die Krankenkassen eine positive Entwicklung der Vergütungen. Mit der Errichtung bürokratischer Hürden wird es den ambulanten Pflegediensten nahezu unmöglich gemacht, ihr Pflegepersonal besser zu entlohnen.

Dazu Petra Schülke, Stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe: „Jahrelang wurde die häusliche Krankenpflege vom Gesetzgeber durch die Grundlohnsummenbindung systematisch abgehängt. Zwar wurde mit dem PpSG Ende letzten Jahres eine Voraussetzung geschaffen, dass Lohnsteigerungen von den Kassen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Flächendeckende Vergütungssteigerungen sucht man aber vergebens. Auf Landesebene können keine höheren Vergütungen durchgesetzt werden, weil die Krankenkassen mit immer neuen bürokratischen Hürden das Leben der ambulanten Pflegedienste schwer machen. Die von den Kassen eingeforderten Nachweispflichten gehen voll zu Lasten der Pflegeeinrichtungen. Dabei wird auch nicht vor Datenschutz und Betriebsgeheimnissen haltgemacht. Die Aufforderung, Lohnjournale und einzelne Gehaltsabrechnungen offenzulegen, widerspricht jeglichem Recht auf den Schutz persönlicher Daten.

Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, eine klare Regelung für die automatische Refinanzierung von Personal und Vergütungserhöhungen im ambulanten Bereich zu formulieren. Nach dem Vorbild der Finanzierung von Pflegepersonal in Krankenhäusern hätte im PpSG auch die Refinanzierung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen ohne Nachweise und Prüfung der Wirtschaftlichkeit für die ambulante Pflege eingeführt werden müssen. Stattdessen sind die Dienste durch die Vergütungspolitik der Kassen und den bürokratischen Aufwand schwer benachteiligt. Hier muss der Gesetzgeber nachsteuern, damit die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten werden kann und jeder, der professionelle Pflege braucht, diese auch in Zukunft bekommen kann”.

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