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Teilhabeabbau durch Verschlechterung? – Petition gestartet

Seitens der Bundesregierung sind Änderungen geplant, die bereits von vielen Verbänden kritisiert wurden, da diese eine Verschlechterung in der Bewertung des Schwerbehindertengrades mit sich bringen könnte.  Vor rund einem Monat hatten wir über das Thema bereits berichtet und in einem Artikel die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit veröffentlicht (hier nachzulesen: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/22-unsere-apps/885-beitrag-20190121-01). Mittlerweile ist im Internet eine Petition zu dem Thema aufgetaucht, die bereits über 12 tausend Mitzeichner zusammen bekommen hat.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung soll angepasst werden. Mit der Anpassung werden die Kriterien zur Einordnung des Grads der Behinderung (GdB) den heutigen medizinischen und teils verbesserten Heilungschancen, angepasst. Die geplanten Änderungen beziehen sich im wesentlichen auf zukünftige Fälle. Die rund 7,7 Millionen existierenden Schwerbehindertenausweise sollen also unangetastet bleiben. (Nachzulesen im Informationspapier des BMAS hier als PDF-Datei Download). Wer also zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhält, die Erkrankung eine Heilungschance hat, wird nach den Plänen des BMAS mit einer Befristung zu rechnen haben und muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist, einen Verschlechterungsantrag stellen, falls keine Änderung oder gar eine Verschlechterung vorhanden ist.

Bereits viele Sozialverbände haben die geplanten Änderungen kritisiert. Das diese oft an den Mauern der Regierungsgebäude abprallen, gerade wenn es um solche Themen geht, ist eine Wahrnehmung die mittlerweile viele betroffene Menschen haben.

Die auf change.org befindliche Petition, spricht genau das Thema an und ist an das BMAS gerichtet. Dabei sind mehrere Kritikpunkte in der Petition zu finden. Eines der Kritikpunkte ist die “Einführung von Altersstufen”. (Nachzulesen in diesem PDF-Download Entwurf Stand 28.08.2018). Soll heißen (Zitat) : “Bei einigen Gesundheitsstörungen ändert sich die Teilhabebeeinträchtigung regelhaft mit dem Erreichen bestimmter Altersstufen oder definierter Stadien der Gesundheitsstörung. “. Diese Aussage Daraus lässt sich schnell interpretieren, dass eine Teilhabebeeinträchtigung im Alter anders bewertbar sein könnte. In keinem Ansatz ist aber eine Aussage darüber zu finden, was Teilhabe überhaupt definiert. In den deutschen Gesetzen reduziert sich Teilhabe meist auf die Teilhabe am beruflichen Leben. Völkerrechtlich ist Teilhabe aber noch ausgeprägter, denn da geht es auch um das Recht der Teilhabe an der Gesellschaft. Ein Recht welches sich in der deutschen Gesetzgebung kaum wieder findet und gerade bei Menschen mit Behinderung, die meist auf Sozialleistungen nach dem SGB XII od. SGB II angewiesen sind, muss man die Frage stellen, ob Teilhabe an der Gesellschaft für die Menschen überhaupt möglich ist, wenn ihre Mehrbedarfe die durch die Teilhabe erforderlich sind, ignoriert werden.

Das sind u.A. Gründe, die Teil der Petition sind, denn die Verfasserin sieht hier eine Gefahr, dass wir dadurch einen Teilhabeabbau bekommen werden.

Mehr nachzulesen in der Petition unter dem Link:
https://www.change.org/p/bundesministerium-für-arbeit-und-soziales-teilhabeabbau-durch-verschlechterung-der-versorgungsmedizin-verordnung-stoppen

Hier kann die Petition von Unterstützer/In auch mit gezeichnet werden.

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