PflegePersonalStärkungsGesetz

Neue Pflegegesetze – Warum sie in der Praxis nicht funktionieren Video verfügbar bis 30.01.2020

https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/neue-pflegegesetze-video-100.html

– Mit zwei Gesetzen soll die Situation bei der Pflege verbessert werden. Kosten: Mehrere Milliarden Euro.
– Das Versprechen: Endlich ausreichend Personal und eine gute Pflege.
– Aber weil das Personal nach wie vor fehlt, müssen in Krankenhäusern immer wieder Stationen geschlossen werden.

An einem normalen Mittag im Westpfalzklinikum Kaiserslautern muss die Stationsleiterin der Unfallchirurgie 9 Patienten gleichzeitig betreuen. Viele von ihnen sind frisch operiert, können sich kaum allein bewegen. Einige sind altersschwach und bettlägerig. Die Stationsleiterin sagt dazu: “Das ist Stress! Das ist wirklich anstrengend, ermüdend. Man muss immer wieder umdenken, umstrukturieren, Prioritäten neu setzen und das ist schwierig.”

Pflegerin betreut eine Kranke

Krankenpfleger arbeiten oft am Limit | Bild: SWR

Die Arbeitsbelastung ist an diesem Mittag für sie wie immer. Von einer Verbesserung seit dem neuen Gesetz spürt sie noch nichts. Gerne würde sie auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Patienten eingehen, mehr zuhören und Ängste nehmen, doch dafür bleibt keine Zeit. Das sei auf Dauer demotivierend. Man gehe immer an seine Grenzen und darüber hinaus.

Mangelverwaltung zu Lasten der Patienten

Die Stationsleiterin und ihre Kollegen müssen den herrschenden Personalmangel kompensieren. Andrea Bergsträßer, die Pflegedirektorin des Westpfalzklinikums, prüft regelmäßig den Personalbedarf, doch schon seit Monaten kann sie mindestens 20 Pflegevollzeitstellen nicht besetzen. Aus einem einfachen Grund: “Weil wir nicht genügend Bewerber haben, der Markt ist anscheinend leer. Das ist ein Problem, dass sich auf Patienten und Mitarbeiter auswirkt. Arbeitsverdichtung, sie müssen einspringen und freie Dienste kompensieren.”

Grafik: Krankenkassen sollen neues Pflegepersonal zahlen

Die Krankenkassen sollen neues Pflegepersonal zahlen | Bild: SWR

Eigentlich sollte damit Schluss sein, als im November 2018 der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen hat. So sollen Krankenhäuser einfacher Personal finden. Bisher mussten sie die Kosten für das Pflegepersonal allein tragen. Jede neu geschaffene Stelle für Pfleger am Patientenbett müssen jetzt die Krankenkassen finanzieren. So sollen die Krankenhäuser von Pflegepersonalkosten entlastet werden.

Ein großer Wurf sei das, findet zumindest Gesundheitsminister Jens Spahn auf dem Youtube-Kanal des Bundesministeriums für Gesundheit am 9.11.2018: “Das ist die größte Veränderung nicht erst seit 15, sondern seit 20, seit 30 Jahren in der Pflege in Krankenhäusern, ein wahnsinnig wichtiger Schritt. Und ich fände es angemessen, wenn Sie das auch mal sagen würden, was uns da gelingt und was wir da angehen!”

Personalprobleme ohne Lösung

Dass damit die Probleme nun aus der Welt sind, bezweifeln Pflege-Experten wie Prof. Michael Simon von der Hochschule Hannover. Zwar sei das Finanzierungsmodell sehr gut, doch was nutzt das, wenn auf dem Arbeitsmarkt das Personal fehlt. Kurzfristig sieht er vor allem zwei Möglichkeiten, um wieder mehr Pfleger in die Kliniken zu bringen: “Zum einen gibt es eine Teilzeitquote, sehr hohe Teilzeitquote im Krankenhausbereich im Pflegedienst, die liegt bei 50 Prozent mittlerweile. Und es gibt Pflegekräfte, die aus dem Krankenhaus abgewandert sind in die ambulante Pflege oder Pflegeheime. Die könnte man zurückgewinnen, dass die einen ihre Arbeitszeit aufstocken, die anderen wieder zurückkehren. Das würde aber voraussetzen, dass die Arbeitsbedingungen wirklich kurzfristig verbessert werden. Das wird so als Selbstläufer nicht möglich sein.”

Nach den Modellrechnungen von Prof. Michael Simon fehlen derzeit in Krankenhäusern mehr als 100.000 Vollzeitkräfte. Läuft das Gesetz deshalb ins Leere?

Jens Spahn im Bundestag

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verspricht Verbesserungen | Bild: SWR

Mit diesem Vorwurf konfrontieren wir das Bundesministerium für Gesundheit. Ein Interview will man uns nicht geben. Schriftlich heißt es:

“Für eine gute Personalausstattung haben die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Organisationshoheit eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Dazu gehört auch, dass Krankenhäuser organisatorische Spielräume nutzen, bevor Betten stillgelegt oder komplette Stationen geschlossen werden.”

Haben die Kliniken und Krankenhäuser tatsächlich noch organisatorische Spielräume? Ende des vergangenen Jahres spitzte sich die Situation in immer mehr Kliniken zu, mit dramatischen Auswirkungen für die Versorgung der Patienten, wie einige Beispiele zeigen:

In der renommierten Kinderintensiv-Station der Medizinischen Hochschule Hannover zum Beispiel stehen immer wieder bis zu 30 Prozent der Betten leer und müssen Kinder abgewiesen werden, weil es nicht genügend Pflegepersonal gibt. Dr. med. Michael Sasse, Leitender Oberarzt mit dem Schwerpunkt Pädiatrische Intensivmedizin kritisiert schon im Oktober 2018, dass als Folge die Kinder nicht nach den medizinischen Möglichkeiten der Klink behandelt werden können und unter Umständen sogar sterben.

Auch in Bremen muss das Klinikum Links der Weser im Dezember Teile seiner Intensivstation schließen, aus Sorge um die Patientenversorgung.

Und im Kinder-Herzzentrum in Kiel können Betten ebenfalls nicht belegt werden, weil es keine Pfleger gibt.

Fehlende Unterstützung der Politik

Die Kliniken werden allein gelassen. Andrea Bergsträßer kennt als Vorstandsmitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz viele solcher Fälle und daran werde auch das neue Gesetz nichts ändern, wie sie erläutert: “Rein praktisch stellen wir ja fest, bei gutem Willen einzustellen, gelingt es einfach in der Regel nicht. Insofern ist das etwas, das an der Realität ein Stück weit vorbei geht.”

Grafik: Pflegerpersonalstärkungsgesetz

Können Gesetze den Personalmangel beheben? | Bild: SWR

Die Kliniken müssen sich selbst helfen. In Kaiserslautern etwa werden vermehrt Pfleger aus Italien und Albanien angeworben. Auch werden die Pfleger von anderen entlastet: Stationssekretärinnen übernehmen die Dokumentation, Pflegehilfskräfte das Waschen, Essen verteilen oder Mobilisieren. Nur so können die Patienten überhaupt ausreichend versorgt werden.

Hinzu kommt: Seit Anfang des Jahres gibt es gesetzliche Pflegepersonaluntergrenzen für bestimmte Krankenhausbereiche. Das bedeutet für die Unfallchirurgie, dass ein Pfleger gleichzeitig für höchstens zehn Patienten sorgen darf.

Prof. Michael Simon von der Hochschule Hannover meint dazu: “Diese Pflegepersonal-Untergrenzen der Verordnung sind aus meiner Sicht in ihrer Höhe völlig unzureichend. Sie reichen nicht aus, um eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Pflegepersonal zu gewährleisten.”

Doch angesichts des Mangels an Pflegern können manche Krankenhäuser noch nicht einmal diese minimalen Vorgaben erfüllen. Deswegen befürchten Experten wie Prof. Simon, dass manche Kliniken die Untergrenzen mit einer gefährlichen Strategie einhalten wollen: “Da sehe ich gewisse Risiken, insbesondere zum Beispiel, dass Patienten vorzeitig von Intensiv- verlegt werden auf Normalstation. Das Problem also sozusagen von der Intensiv- auf der Normalstation verschoben wird und da ist die Besetzung noch schlechter. Und da sehe ich erhebliche Risiken für die Patientenversorgung.”

Am Ende könnte das neue Gesetzespaket so zu einer schlechteren Patientenversorgung führen und eine geringere Arbeitsbelastung für Pfleger ist wohl auch nicht in Sicht.

Stand: 31.01.2019 09:48 Uhr

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