Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BTHG BTHG-BundesTeilHabeGesetz

Bericht zu Maßnahmen des BTHG

Bericht zu Maßnahmen des BTHG

Veröffentlicht am  von Hartmut Smikac

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Paragraphen Bild: omp

Berlin (hib/kobinet) Die Bundesregierung hat den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) als Unterrichtung (19/6929) vorgelegt. Laut Bundesteilhabegesetz muss das Bundesarbeitsministerium dem Bundestag und dem Bundesrat in den Jahren 2018, 2019 und 2022 über Maßnahmen nach den Vorgaben des BTHG berichten.

In der Unterrichtung werden dementsprechend unter anderem eine verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung, die Einführung eines Budgets für Arbeit und die Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt thematisiert.

Der Text des Berichts der Bunderegierung zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes kann hier nachgelesen und als PDF-Datei herunter geladen werden

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