Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BTHG BTHG-BundesTeilHabeGesetz

Studie zur Wirkungsprognose des Bundesteilhabegesetzes veröffentlicht

Studie zur Wirkungsprognose des Bundesteilhabegesetzes veröffentlicht

Veröffentlicht am  von Hartmut Smikac

Deckblatt dieser Studie
Deckblatt dieser Studie   Bild: Kopie des Deckblattes / H. Smikac

Jülich / Bonn (kobinet) Nach Informationen der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft hat das infas Institut für angewandte  Sozialwissenschaft eine Machbarkeitsstudie zur Wirkungsprognose des Bundesteilhabegesetzes vorgelegt. Im Rahmen der Wirkungsprognose (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BTHG) sollte begleitend zur BTHG-Umsetzung untersucht werden, inwiefern die Ziele des BTHG erreicht werden. Zur Vorbereitung dieser Untersuchung wurde eine Machbarkeitsstudie durch das BMAS in Auftrag gegeben, die von diesem Institut durchgeführt und deren Endbericht nun vorgelegt wurde.

Im Zentrum des Berichts stehen zehn Regelungsbereiche, die mit dem Bundesteilhabegesetz geändert beziehungsweise präzisiert wurden. Das Gutachten umreißt den Evaluationsgegenstand, formuliert relevante Evaluationsfragen und gibt Empfehlungen für die Durchführung der Evaluation.

Die Autoren schlagen drei Teilstudien vor. Im Rahmen einer Implementationsanalyse soll die Umsetzung des novellierten Eingliederungshilferechts stehen. Um die Auswirkung der Rechtsänderungen auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu untersuchen, schlägt der Bericht ein Konzept für eine prozessbegleitende Wirkungsbetrachtung mittels eines Längsschnittansatzes vor. Als dritten Baustein empfiehlt die vorliegende Machbarkeitsstudie eine kausale Wirkungsanalyse für die beiden neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben „Budget für Arbeit“ und „Andere Leistungsanbieter“ (Sept. 2018).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird die Hauptuntersuchung zur Wirkungsprognose voraussichtlich im vierten Quartal 2018 ausgeschrieben und im Frühjahr 2019 vergeben. Die Ergebnisse der Wirkungsprognose sollen im Jahr 2022 vorliegen.

Der vorgelegte Endbericht ist hier nachzulesen.

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