BTHG-BundesTeilHabeGesetz UN-BRK-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Revolution statt Reform!

Revolution statt Reform!

Veröffentlicht am  von Roland Frickenhaus, Dresden

Roland Frickenhaus
Roland Frickenhaus
Bild: Roland Frickenhaus

Mit dem 03. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, steht wieder einer dieser schicken Gedenktage im Kalender, an denen es sich für die behindertenpolitischen Sprecher der Parteien und die Vertreter von Institutionen und Verbänden immer ganz gut macht, wenn sie Nettigkeiten von sich geben.

Da wird dann wieder der Konjunktiv getriezt und wir dürfen einmal mehr Augen- und Ohrenzeugen von bunten Sprechblasen werden, die von tumben Appellen bis zu realitätsentrückter Selbstbeweihräucherung alles an Bord haben werden. Motto: Hauptsache es hört wohlwollend an und kostet nix.

Tatsächlich aber steckt die Deutsche Behindertenhilfe schon seit Jahrzehnten in einer Sackgasse. Denn bisher haben es weder das seinerzeit in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes neu aufgenommene Benachteiligungsverbot von 1994, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002, die „Ablösung“ des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) durch das Sozialgesetzbuch XII von 2004/2005, die UN-Behindertenrechtskonvention (UNB-BRK) von 2009 oder das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ab 2016 geschafft, die Behindertenhilfe so zu gestalten, dass sie auch nur dem Geist und den Buchstaben dieser Gesetze entsprechen würde.

Das ist, gelinde ausgedrückt, blamabel. Denn die Ursache für immer wieder neue Gesetze liegt nicht etwa  in einem stetig angestiegenen fachlich-wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs, sondern in der banalen Absicht, Geld zu sparen. Was fachlich zu tun ist, um eine gesellschaftliche gleichberechtigte und gleichgestaltete Teilhabe zu erreichen, ist schon lange klar. Dazu hätte es diese (Form der) Gesetze nicht bedurft.

Bei Licht betrachtet ist die deutsche Debatte um Teilhabe zuallererst eine Finanzdebatte, sie ist eindeutig keine Debatte um die besten Konzepte. Hier ist mittlerweile alles gesagt und auch alles erforscht. Es fehlt nicht an Theorien, Konzepten und Modellen, was aber fehlt, ist der unmissverständliche Wille zur konsequenten Anwendung und Umsetzung.

Gleichstellung darf nichts kosten, Inklusion soll die bestehenden und über Jahre gewachsenen Sonderwelten verschonen und über der vollumfänglichen Teilhabe schwebt der Mehrkostenvorbehalt. Und das „gemeinschaftliche Wohnen“ in einer „besonderen Wohnform“ ist der fachliche Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, oder was?

Aktuell versuchen gerade die Autoren des BTHG, die von sich in Anspruch nehmen, mit ihrem Gesetzeswerk, das nach wie vor auf Hilfebedarfsgruppen zurückgreift und das nach wie vor über die Angemessenheit von Wünschen Betroffener befindet, die Eingliederungshilfe zu reformieren. Und man sieht jetzt schon, dass es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis ein weiteres Verschlimmbesserungsgesetz die Amtsstuben verlassen und die Unübersichtlichkeit potenzieren wird, statt dringend erforderliche klare Aussagen zu treffen.

So ist es auch nicht von ungefähr, dass die Stimmen nach einem Verschieben oder Aussetzen der Reform lauter werden. Wir haben nicht vergessen, dass das BTHG kurz vor knapp, und gegen den deutlichen Rat von Experten, einzig aus politischen Gründen durchgedrückt wurde, weil im darauffolgenden Jahr Wahlen anstanden, nicht aber weil es ausgereift gewesen wäre. Dass einem das jetzt auf die Füße fällt und um die Ohren fliegt, darf nicht wundern.

Pardon, aber die Deutsche Behindertenhilfe braucht keine weitere Reform mehr, sondern sie braucht endlich den Systemwechsel. Es geht um Revolution und nicht um Reform! Eine Revolution ist ein grundlegender und nachhaltiger struktureller Wandel eines oder mehrerer Systeme, der meist abrupt oder in relativ kurzer Zeit erfolgt. (WIKIPEDIA). Nicht mehr, aber bitte auch nicht -schon wieder- weniger.

Wer denkt, dass es einzig die Träger und Dienstleister sind, die wenig von Restlaufzeiten für Sonderwelten halten, dem sei gesagt, dass dies die Verwaltung schon gar nicht will. Immerhin spielten (und spielen…) Kostengründe bei der Schaffung von Sonderwelten die zentrale Rolle. Auch wenn sowohl menschenrechtlich als auch fachlich nichts für die Konzentration von Menschen mit Behinderung an zentralen Orten spricht, wird munter weiter die Schaffung von Sonderwelten gefördert. Wer die UN-BRK ratifiziert hat und gleichzeitig den Bau einer Wohnstätte oder einer Werkstatt für Behinderte finanziell fördert, ist nicht ehrlich.

Wer die gemeinsame Stellungnahme von BAG WfbM und WRD zur Staatenprüfung liest, in der die Autoren die Werkstätten als „Teil der Lösung“ bezeichnen, weil sie den „Arbeitsmarkt in Deutschland erst inklusiv machen“, bekommt schnell eine Ahnung, wie massiv die Beharrungskräfte sind. Da ist eine „Reform“ eine eindeutige Unterdosierung, die nichts weiter produzieren wird als Stellungnahmen ähnlicher Peinlichkeit.

Es braucht klare und eindeutige politische Aus- und Ansagen. Noch aber unterstützt die Politik die sonderweltliche Form der Teilhabe: Sie erteilt Baugenehmigungen, sie bescheidet Fördermittel und sie ermöglicht es Unternehmen, sich von der Pflicht, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, freizukaufen.

Der Politik scheint nicht klar zu sein, dass ihr bei einem Systemwechsel aufgrund des Subsidiaritätsprinzips die zentrale Rolle zukommt, denn es ist ihre Aufgabe, sich um die Bürger mit Behinderung zu kümmern. Dafür bestellt und dafür bezahlt sie.

Sie muss sich dringend darüber klar werden, was sie denn nun wirklich bestellt hat. Das scheint von dem, was sie gern hätte, deutlich abzuweichen. Es darf sie deshalb nicht verwundern, wenn der unbescholtene Bürger die UN-BRK ebenso als „Bestellung“ versteht wie den Artikel 3 im Grundgesetz oder das Gleichstellungsgesetz.

Wenn es sich lediglich um eine Absichtserklärung handelt, nicht aber um eine rechtsverbindliche Bestellung, dann ist das zu kommunizieren. Handelt es sich aber um eine klare rechtsverbindliche Bestellung, dann ist darauf zu achten, dass die Lieferanten, gegebenenfalls innerhalb einer klar zu setzenden Frist zur Umstellung und Anpassung, das liefern (können), was bestellt wurde. Man kann doch nicht „UN-BRK“ bestellen und „Sonderwelt“ bezahlen und dann erwarten, dass man noch von denen gefeiert wird, die das auszubaden haben!

Nicht jeder bezahlt sein Auto bar. Und es gibt auch durchaus Verständnis dafür, wenn die „volle und gleichberechtigte Teilhabe“ über ein „Finanzierungsmodell“ realisiert wird. Das ist immer noch besser, als ein totes Pferd zu reiten und sich am 03. Dezember wieder phrasenreich vor irgendein Mikrofon zu stellen.

Um die endlose Rumreform(ei)erei zum Erfolg zu bringen, wird es nicht ohne Konzepte zum Ausstieg gehen. Warum soll es hier eigentlich geräuschloser vonstattengehen als bei der Kohle, wo es doch auch hier um reichlich „Kohle“ geht? Wir brauchen objektbezogene Restlaufzeiten für jedes Angebot, dessen Konzept auf Besonderung ausgerichtet ist. Dazu sind individuelle Restlaufzeitvereinbarungen abzuschließen und mit den jeweiligen Zweckbindungsfristen zu synchronisieren. Die Ausgleichsabgabe gehört ebenso angepackt wie das Thema Mindestlohn, um mal etwas Butter bei die Fische zu tun.

Es gäbe allerhand zu sagen, am 03. Dezember 2018. Unterdessen wächst der Berg der Probleme, weil die Verantwortlichen nicht klar und eindeutig sind und es so zulassen, dass zwischen ihren Worten und ihren Taten Hoffnungen und Enttäuschungen gleichermaßen keimen können.

Dabei ist es ganz einfach: Genauso wenig wie man „im Licht der Speisekarte“ eine Pizza bestellen kann, kann man „im Licht der UN-BRK“ die Eingliederungshilfe reformieren!

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