PpSG-Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG-Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Alzheimergesellschaft bemängelt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Alzheimergesellschaft bemängelt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Veröffentlicht am  von Hartmut Smikac

Inklusionskreis
Inklusionskreis     ©-Bild: Aktion Mensch

Berlin (kobinet) In der vergangenen Woche wurde das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt die damit einhergehenden Verbesserungen für beruflich Pflegende. Gleichzeitig müssen nach Einschätzung dieser Gesellschaft, weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Angehörigen zu entlasten, die in Deutschland den weitaus größten Teil der Pflege leisten.

Das PpSG zielt darauf ab, die Ausstattung mit Pflegepersonal sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Pflegeheimen zu erhöhen. Unter anderem werden bei den Krankenhäusern bereits für 2018 rückwirkend die Tarifsteigerungen für Pflegekräfte voll refinanziert und neue und aufgestockte Pflegestellen von den Krankenversicherungen bezahlt. In den Pflegeheimen sollen insgesamt 13.000 neue Stellen für Pflegekräfte eingerichtet werden, die ebenfalls aus Mitteln der Krankenversicherungen finanziert werden.

Allerdings gibt das Gesetz keine Antwort auf die Frage, woher diese neuen Pflegekräfte kommen sollen. Denn bereits heute herrscht Pflegenotstand und viele offene Stellen in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten können nicht besetzt werden.

Ebenso wenig berücksichtigt das neue Gesetz den Unterstützungsbedarf der Angehörigen, die in Deutschland rund 76 Prozent der Pflegebedürftigen betreuen. Wie der gerade am 8. November veröffentlichte Pflegereport der BARMER zeigt, wird die Pflege von Angehörigen unter oft extrem belastenden Bedingungen erbracht, und mehr als 40 Prozent von ihnen leisten dies am Rande oder unterhalb der Armutsgrenze.

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, sagt dazu: „Gerade Menschen mit Demenz sind darauf angewiesen, dass ihre Pflegepersonen Fachwissen und Geduld mitbringen. Das können sie nur, wenn die äußeren Bedingungen stimmen. Das neue Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es muss aber noch viel mehr passieren.“

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