barrierefreier Verkehr

Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten eingetragenen Merkzeichen vom Fahrverbot ausgenommen

Da nun aufgrund der schlechten Luftqualität auf weitere Städte flächendeckende Fahrverbote für ältere Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß zukommen, möchte ich auf Folgendes hinweisen:

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, sind von diesen Fahrverboten generell ausgenommen. Es bedarf dafür keines besonderen Antrags.   (vgl. Anhang 3, Ziffer 6 der 35. BImSchV)

Quelle: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1931434420212301&set=gm.539727233159469&type=3&theater&ifg=1

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